Chemikalienrichtlinie
31. Mai 2007Nach langem Tauziehen ist am Freitag (31.5.) die EU-Chemikalienrichtlinie REACH in Kraft getreten, die das Chemikalienrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Grundlage stellt. REACH steht für "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals", also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und auch Beschränkung chemischer Stoffe. Das neue Recht beendet die Unterscheidung zwischen Substanzen aus der Zeit vor und nach 1981. Während seit mehr als 25 Jahren strenge Vorschriften für das Inverkehrbringen von Chemikalien bestehen, wurden Altstoffe zum Teil nie getestet.
Künftig müssen nicht nur die Altstoffe, sondern alle Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr von einem Hersteller produziert oder in die Europäische Union importiert werden, getestet und bei einer neuen Behörde in Helsinki registriert werden. Nach Berechnungen der EU-Kommission sind rund 30.000 Substanzen betroffen, über deren Folgen für die Gesundheit bislang wenig bekannt ist.
Recht auf Information
Verbraucher haben nun einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob
Produkte besonders Besorgnis erregende Stoffe enthalten. Nichtvertrauliche Informationen über die Substanzen und ihre Gefahren sollen auch im Internet abrufbar sein. Besonders gefährliche Stoffe, die Krebs erregend sind oder das Erbgut verändern, können im Zuge der Überprüfung verboten oder müssen durch unbedenkliche Chemikalien ersetzt werden. Damit sollen auch die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie verbessert und deren Erfinderpotenzial erhöht werden.
Erstmals sind die Hersteller und Importeure für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich. Damit ist die Beweislast umgekehrt. Deshalb müssen sie die für die Bewertung notwendigen Daten selbst beschaffen. Wie groß der Umfang der für die Anmeldung notwendigen Daten ist, hängt von der Menge des produzierten Stoffes ab.
Zusatzkosten für die Unternehmen
Eine wesentliche Neuerung von REACH ist, dass neben den Stoffeigenschaften auch die Verwendung und die sich daraus ergebende Belastung betrachtet wird. Allerdings sieht die Richtlinie eine Übergangsfrist bis 2018 vor. Bis dahin müssen die Chemikalien schrittweise - je nach in Verkehr gebrachter Menge - getestet und registriert sein.
Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Unternehmen belaufen sich nach Angaben des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) auf mehr als zwei Milliarden Euro. "Alle unsere Mitgliedsunternehmen arbeiten mit Hochdruck daran, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die für die Umsetzung der Verordnung notwendig sind", sagte VCI-Präsident Werner Wenning. Der Verband habe zudem Leitfäden für die Unternehmen erarbeitet.
Eine zentrale Rolle für die Akzeptanz der Richtlinie in der Branche wird die neue EU-Behörde in Helsinki spielen. "Wir hoffen, dass die Chemikalienagentur in einem Jahr voll arbeitsfähig ist. Denn nur im engen Dialog mit Helsinki kann es uns gelingen, diese gewaltige Aufgabe zu meistern", betonte der Verbandspräsident.
Verbraucherschützer enttäuscht
Verbraucherschützer kritisierten hingegen die künftige Informationspflicht als nicht ausreichend: "Für fast 40 Prozent der Substanzen müssen die Unternehmen nicht ausreichend Daten zur Verfügung stellen. Dadurch steigt die Gefahr, dass giftige Substanzen nicht entdeckt werden", hatte die Europaabgeordnete Hiltrud Breyer (Grüne) bei der Verabschiedung kritisert und Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke sprach von einem "schwarzen Tag für den Verbraucherschutz".
Die Mehrheit der Europarlamentarier teilte diese Sorge allerdings nicht: "Es macht keinen Sinn, blind unnütze Daten zu fordern, die dann auf Datenfriedhöfen verschwinden ohne Menschen und Umwelt zu nutzen", sagte der SPD-Europaabgeordnete Bernhard Rapkay. Sein CDU-Kollege Hartmut Nassauer stimmte zu: "Es ist uns gelungen, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Umwelt- und Verbraucherschutzes einerseits und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit andererseits zu erreichen." (ina)