Erst anmelden, dann anschaffen
1. Juli 2017Mit Sex Geld zu verdienen, wird in Deutschland komplizierter. Sowohl Prostituierte als auch Bordelle sollen stärker kontrolliert werden. So sieht es das neue "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" (ProstSchG) vor, das am 1. Juli in Kraft tritt.
"Es ist hierzulande schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen, als ein Bordell", sagte die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, als sie vor einem Jahr den Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag vorstellte. Viele Prostituierte arbeiteten in Deutschland unter menschenunwürdigen Bedingungen. Niemand kontrolliere, unter welchen Bedingungen Bordelle arbeiteten.
Angst vor der Anmeldepflicht
Nach dem neuen Gesetz unterliegen Prostituierte künftig einer Anmeldepflicht und müssen sich beim öffentlichen Gesundheitsdienst medizinisch beraten lassen. Auch Prostitutionsbetriebe brauchen künftig eine Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn hygienische, räumliche und gesundheitliche Mindeststandards erfüllt sind.
Verboten sind nach dem neuen Prostitutionsschutzgesetz Flatrate-Bordelle und Rape-Gang-Bang-Partys, also käuflicher Gruppensex, bei dem eine Frau mehrere Männer gleichzeitig "bedienen" muss. Ebenfalls verboten ist Sex ohne Kondom. Außerdem sollen Freier bestraft werden, wenn sie wissentlich Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.
Im Milieu grassiert die Angst vor der Anmeldepflicht. "Da macht sich Panik breit", sagt Silvia Vorhauer von der Dortmunder Mitternachtsmission, die Beratung für Aussteigerinnen anbietet. Viele Frauen fürchteten diese Änderung. Ihr Argument: "Ich kann mich nicht anmelden und mit diesem Ausweis rumlaufen. Dann muss ich aufhören."
Zurück in die Illegalität?
Die Ausstiegsberaterin hält die Meldepflicht für unnötige Gängelung. "Warum können die Frauen nicht einfach zum Finanzamt gehen und sich dort anmelden? Die Anmeldung beim Ordnungsamt führt zur Stigmatisierung und Kriminalisierung der Frauen", meint Vorhauer. Dies sei gefährlich, weil Prostitution dann in die Illegalität abgedrängt werden könnte.
Doch nicht alles sei schlecht an dem neuen Gesetz, findet die Beraterin. Die Kondompflicht zum Beispiel würde in Dortmund von allen Prostitutionsbetrieben befürwortet. "Auch eine Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende in der Prostitution finde ich gar nicht so schlecht", fügt Silvia Vorhauer hinzu.
Sexarbeiterinnen wollen klagen
Ganz schlecht hingegen finden das Gesetz Organisationen wie der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) und Hydra auf der einen und Hilfsorganisationen wie Sowoldi und Sisters, die Opfer von Zwangsprostitution betreuen, auf der anderen Seite.
Während die einen die Anmeldepflicht als "datenschutzrechtlich bedenklich" betrachten und Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen wollen, halten Sowoldi und Sisters die Schutzmaßnahmen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht für ausreichend.
"Prostitution ist keine Dienstleistung, Prostitution ist Gewalt", sagt Sowoldi-Gründerin Lea Ackermann. "Die beabsichtigten Reglementierungen des Gesetzes wie Anmeldepflicht für Frauen, Kondompflicht oder die Auflagen für Bordellbesitzer werden ein bürokratisches Monster erzeugen", prophezeit sie.
Nicht sittenwidrig, nicht normal
Doch welche Frauen im Milieu brauchen überhaupt Schutz? Und wenn ja, welche Maßnahmen helfen wem? Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes besteht darüber kein Konsens - weder im Milieu noch bei Berufsverbänden oder Beratungseinrichtungen und auch nicht bei Hilfsorganisationen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Fest steht nur: Die Emanzipation der Sexarbeiterinnen ist ausgeblieben. Als 2002 das revolutionäre "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten" in Kraft trat, galt es als Meilenstein im Kampf um die Rechte für Prostituierte. Die Sittenwidrigkeit wurde abgeschafft, Prostituierte konnten sich anstellen lassen, ihr Honorar einklagen und in die Rente einzahlen.
Doch der Befreiungsschlag misslang. Die Prostituierten machten von ihren neuen Rechten keinen Gebrauch. Nur ein Prozent der Sexarbeiterinnen hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Bei einer Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstituts an der Evangelischen Hochschule Freiburg kam zudem heraus, dass die überwiegende Mehrheit der Frauen bei Kranken- und Rentenversicherungen Prostitution nicht als Beruf angibt.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Fehleinschätzungen nun korrigieren, die dem Entwurf aus dem 2002 zugrunde lagen. Ob dies gelingt? Der Milliardenmarkt Prostitution, auf dem in Deutschland zwischen 200.000 und 500.000 Frauen und Männer anschaffen, ist bekanntlich äußerst flexibel.