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Härtere Strafen für Zuhälter und Freier

6. April 2016

Die Dienste einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen, egal ob die Frau das freiwillig machte oder nicht, war bisher für Freier straffrei. Für Freier und Zuhälter drohen bald härtere Strafen.

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Ein Mann läuft auf der Reeperbahn in Hamburg an einem Bordell entlang, dass mit niedrigen Preisen seine Kunden anlocken will. (Foto: picture-alliance/dpa/B. Marks)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Marks

Die Bundesregierung will schärfer gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorgehen. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium verabschiedet, um damit auch eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Demnach machen sich künftig Kunden, die Sex mit einer Prostituierten haben, strafbar, wenn sie wissentlich und willentlich "deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzen". Allerdings ist Straffreiheit vorgesehen, wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt.

Verschärfte Regelungen gegen Menschenhandel und Zuhälterei

Ebenso macht sich strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass etwa die Frau zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen werden wird. Als Beispiele dafür stuft der Entwurf unter anderem Merkmale von Gewaltanwendungen beim Opfer oder einen offensichtlich schlechten körperlichen oder stark eingeschüchterten Zustand des Opfers ein. In diesen Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Die geplante Strafrechtsänderung aus dem Bundesjustizministerium soll das Prostitutionsschutzgesetz ergänzen, das das Kabinett im März beschlossen hatte. Diese Neuregelung sieht ein Anmeldepflicht für Prostituierte sowie Auflagen für Bordellbetreiber vor.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisierte allerdings, dass der Entwurf nicht "die wichtigen Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten" reformiere. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, verwies auf die hohe Zahl der Frauen, die schätzungsweise in Deutschland "unter menschenverachtenden Umständen ausgenutzt werden". Mit einer "präzisen Neufassung des Tatbestandes Menschenhandel" könnten die Ermittlungsbehörden nun effektiv gegen Menschenhändler vorgehen und Frauen besser schützen. Bisher sei der Strafrichter zum Tatnachweis allzu oft auf eine Aussage des Opfers angewiesen, das diese häufig aus Furcht vor Gewalt und Vergeltung verweigert. Außerdem würden die Strafgesetze zur Bekämpfung der Zwangsarbeit verschärft.

pab/ml (AFP, dpa, kna)