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Erdogan will Springer-Chef verklagen

9. Mai 2016

Mitgefangen, mitgehangen: Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich in einem Zeitungsartikel mit dem Schmähgedicht von Böhmermann solidarisiert. Wird er dafür nun gerichtlich belangt?

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Erdogan, Foto: Reuters/U. Bektas
Bild: Reuters/U. Bektas

Mit Spannung wurde auf weitere Reaktionen des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gewartet: Wie weit würde sein juristischer Feldzug in dem Fall Böhmermann gehen? Nun ist diese Gretchenfrage beantwortet: Erdogan weitet sein gerichtliches Vorgehen nach dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann aus. Ralf Höcker, Erdogans deutscher Anwalt, beantragte nun auch eine einstweilige Verfügung gegen Mathias Döpfner. "Keiner von Böhmermanns Trittbrettfahrern kann sich sicher fühlen, wenn er Herrn Erdogan im Internet beleidigt", sagte der Medienanwalt in Köln.

Vorgehen gegen "Trittbrettfahrer" angekündigt

Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Medienhauses Springer (Bild, Welt, N24), hatte in der "Welt am Sonntag" Partei für den Satiriker ergriffen. Ihm habe "das Gedicht gefallen", er habe "laut gelacht", schrieb er in der Zeitung. Und fügte in einem Postskriptum hinzu: "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen".

Mathias Döpfner, Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Mathias Döpfner ist auch in Erdogans Ungnade gefallenBild: picture-alliance/dpa/Kumm

Sollte das Kölner Landgericht - wie zu erwarten ist - den Antrag ablehnen, würde Medienanwalt Höcker seinem Mandanten Erdogan raten, in die zweite Instanz zu gehen.

Nicht nur Döpfner ist in Erdogans Visier

Zuvor hatte Höcker bereits eine einstweilige Verfügung gegen den deutschen Regisseur Uwe Boll erwirkt. Ihm wird gegen Strafe untersagt, auf dem Onlineportal Youtube veröffentlichte Aussagen zu wiederholen. Laut dem Beschluss, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, bezeichnete der Regisseur Erdogan darin als "grenzdebilen, kleinen Schwachmaten". Bei Zuwiderhandlungen droht Boll eine Strafe von 250.000 Euro.

Höcker betonte, dass die Menschenwürde nach Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit stehe.

so/sti (dpa, afp, FAZ)