EMA-Entscheidung über Impfstoff am 21. Dezember
15. Dezember 2020Der Corona-Impfstoff der Unternehmen BioNTech und Pfizer könnte bereits vor Weihnachten auch in der Europäischen Union zugelassen werden. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA will dafür den Weg freimachen. Bereits am 21. Dezember - und damit acht Tage früher als ursprünglich geplant - werde sie ihr Gutachten über die Zulassung des Impfstoffes vorlegen, kündigte die Behörde in Amsterdam an.
Es würden keine Abstriche bei den Sicherheitsstandards gemacht, betonte die EMA. "Eine Markt-Zulassung stellt sicher, dass COVID-19-Impfstoffe dieselben hohen EU-Standards erfüllen, die für alle Impfstoffe und Medikamente gelten."
Es gilt als so gut wie sicher, dass die EMA grünes Licht geben wird. Anschließend muss dann noch die EU-Kommission zustimmen. Das gilt als Formsache und könnte innerhalb eines Tages erfolgen. Dann dürften Massen-Impfungen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden.
Spahn zeigt sich optimistisch
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt auf einen baldigen Start der Impfungen. Er sei optimistisch, dass der Impfstoff noch vor Weihnachten zugelassen werde. Dies sei "eine gute Nachricht für die Europäische Union", sagte er in Berlin. Ziel sei es, in Deutschland noch vor dem Jahreswechsel mit dem Impfen zu beginnen.
In Großbritannien, den USA und Kanada ist der BioNTech/Pfizer-Impfstoff schon mit einer Notzulassung auf dem Markt.
"So ernst, wie sie noch nie"
Der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, äußerte sich mit Blick auf das Infektionsgeschehen in Deutschland sehr besorgt über den weiteren Verlauf der Corona-Krise. "Die Lage ist so ernst, wie sie noch nie war in dieser Pandemie", erklärte Wieler in Berlin. Die Zahlen der Infektionen und der Toten seien zu hoch.
"Im Moment infizieren sich viel zu viele Menschen", sagte der RKI-Chef und fügt hinzu: "Wir müssen uns darauf einstellen, dass sich die Situation über Weihnachten nochmal zuspitzen wird." Deshalb appelliere er an die Bevölkerung, die Einschränkung der Kontakte einzuhalten und nach Möglichkeit die erlaubten Obergrenzen nicht auszureizen.
sti/ww (dpa, rtr, afp, epd, kna)