Im Dezember 2006 wurde in New York die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Relativ zügig ist Deutschland ihr beigetreten und seit 2009 gilt die Konvention auch hierzulande. Seitdem gilt in Deutschland:
- Behindertenrechte sind Menschenrechte.
- Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist grundsätzlich verboten.
- Behinderte Frauen genießen im Sinne des Diskriminierungsverbots besonderen Schutz.
- Kinder mit Behinderung genießen gleichberechtigt alle Menschenrechte und Grundfreiheiten.
- Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Barrierefreiheit von Gebäuden, öffentlichem Verkehr und dem barrierefreien Zugang zu Informationen.
- Behinderte Menschen haben vor dem Gesetz dieselben Rechte wie nicht behinderte Menschen.
- Behinderte Menschen werden wirksam vor Folter, Gewalt und Missbrauch geschützt.
- Behinderte Menschen haben das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen.
- Behinderte Menschen haben das Recht auf barrierefreien Zugang zu Informationen und zur Inklusion im Bildungsbereich.
- Behinderte Menschen haben das gleiche Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie das Recht, mit Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Doch das Recht ist eine Sache, seine Umsetzung eine ganz andere.
Deshalb haben sich die unterzeichnenden Länder verpflichtet, regelmäßig von der Umsetzung zu berichten und eine staatliche Stelle damit zu beauftragen. Diese Monitoring-Stellen prüfen, wie weit die genannten Ziele sich im Alltag und in den Gesetzen wiederfinden.
Britta Schlegel und Leander Palleit leiten in Deutschlanddie Monitoring-Stelle für die UN-Behindertenrechtskonvention. In "Echt Behindert!" erzählen sie von ihrer Arbeit, ihren Möglichkeiten der Einflussnahme und von den Dingen, die sich in Deutschland dringend ändern müssen.
Mehr zur UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch in Folge 2 von "Echt behindert!".
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Das Transkript der Sendung gibt es hier.
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