Deutschland will Vorreiter im Verkehr werden
21. Mai 2021Bis zum Jahr 2030 muss in Deutschland bei Benzin oder Diesel eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote von 25 Prozent erreicht werden - das hat der Bundestag beschlossen. Derzeit sind es durch Beimischung von Bio-Treibstoffen sechs Prozent. Das Umweltministerium hatte bis 2030 eigentlich eine Quote von 22 Prozent angepeilt, die auch vom Kabinett abgesegnet worden war.
Die schärfere Zielvorgabe wurde nun durchgesetzt, damit auch die bestehende Flotte von Benzinern und Dieselfahrzeugen klimafreundlicher unterwegs sein kann. Da Treibstoff aus biologischen Reststoffen oder auch Wasserstoff knapp ist, dürfte dies den Sprit hierzulande allerdings noch einmal verteuern.
Insgesamt soll der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Verkehr bis 2030 auf rund 32 Prozent steigen. Das ist mehr als doppelt so viel wie von der Europäischen Union vorgeschrieben. Mit der Neuregelung werde Deutschland zum "Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr", erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Deutschland fördert Schnellladenetz für E-Autos
Damit die Nutzung von Elektroautos einfacher und damit attraktiver wird, will Deutschland den Aufbau eines Schnellladenetzes vorantreiben. Der Bundestag beschloss ein Gesetz, wonach rund zwei Milliarden Euro bis Ende 2023 in den Aufbau von rund 1000 Strom-Tankstellen an Autobahnen und in abgelegenen Regionen fließen sollen. Die Tankstellen mit einer Leistung von über 150 Kilowatt sollen es möglich machen, ein Auto innerhalb einer Kaffee- oder Toilettenpause mit Strom zu betanken.
Gerade das schnelle Laden gilt für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos als entscheidend. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gibt es aktuell aber erst rund 800 Ladepunkte mit mehr als 150 Kilowatt - knapp zweieinhalb Prozent der gesamten öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland.
Neuer Rechtsrahmen für autonomes Fahren
Internationaler "Vorreiter" soll Deutschland auch beim autonomen Fahren werden. Für fahrerlose Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier eröffnete der Bundestag die Möglichkeit, dass sie bereits ab dem kommenden Jahr auf bestimmten festgelegten Strecken im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Beim vollautomatisierten Fahren der Stufe vier kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden. In Notfällen soll das System das Fahrzeug am Straßenrand zum Stehen bringen. Diese Technologie könnte etwa für Shuttleverbindungen oder bei der Güterbeförderung zum Einsatz kommen.
wa/mak (rtr, dpa)