Wahlkampf-Verbot für ausländische Politiker
30. Juni 2017Das Auswärtige Amt informierte in einer Verbalnote alle diplomatischen Vertretungen in Berlin über diese neue Praxis. Ausgenommen sind Staaten der Europäischen Union, nicht aber verbündete Länder außerhalb der EU wie die USA beispielsweise. Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass innenpolitische Konflikte im Zusammenhang mit Wahlen oder Volksentscheiden nach Deutschland getragen werden, wie Außenamtssprecher Martin Schäfer in Berlin erläuterte.
Die Bundesregierung zieht damit Konsequenzen aus dem heftigen Streit, den es vor dem türkischen Verfassungsreferendum im April über Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gab. Sie waren teilweise aus Sicherheitsgründen untersagt worden. Die türkische Regierung sprach daraufhin erbost von "Nazi-Methoden".
Obwohl sich das Schreiben an die Botschaften auf "ausländische Amtsträger" bezieht, soll die Neuregelung auch auf Oppositionspolitiker angewendet werden. "Auf Grundlage des Völkerrechts und des deutschen Rechts können auch Wahlkampfauftritte von Oppositionspolitikern untersagt werden", erklärte das Auswärtige Amt.
Außerhalb der Wahlkampfzeiten müssen künftig alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsvertreter zehn Tage vorher beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden. Die Entscheidung erfolge "im Licht der außenpolitischen Beziehungen", heißt es in der Verbalnote. Daneben seien noch ordnungsrechtliche Genehmigungen nötig. Eine Rede des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vor oder nach dem G20-Gipfel in der ersten Juliwoche in Hamburg hatte die Bundesregierung am Donnerstag verboten.
se/hk (rtr, dpa, afp)