Erdogan-Rede in Deutschland verboten
29. Juni 2017Die Bundesregierung will ein vorläufiges Auftrittsverbot für den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan in Deutschland. Der geplante Auftritt am Rande des G20-Gipfels passe "nicht in die politische Landschaft" und sei angesichts der Konflikte mit der Türkei auch "nicht angemessen", sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel in Russland. Diese Haltung sei mit Kanzlerin Angela Merkel abgestimmt, bestätigte ein Regierungssprecher in Berlin. Der Minister verwies auch auf Sicherheitsprobleme. Es gebe "rund um den G20-Gipfel" gar nicht ausreichend Polizeikräfte, um die notwendige Sicherheitslage zu garantieren.
Auf das Nein aus Deutschland reagierte die türkische Regierung empört. Erdogans Sprecher sagte, dies sei "nicht vereinbar mit freundschaftlichen Beziehungen".
Zuvor war bekanntgeworden, dass Erdogan offiziell beantragt hat, vor Landsleuten in Deutschland am Rande des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli in Hamburg zu sprechen.
"Solche Propaganda ist hier nicht erwünscht"
Auch aus der Opposition gab es entschlossene Reaktionen. Die Fraktionschefin der Linken, Sahra Wagenknecht, forderte die Bundesregierung auf, einen Auftritt Erdogans zu verhindern. "Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland Marktplätze oder auch große Hallen dafür bereitstellen, dass jemand für ein Regime wirbt, das Menschenrechte nicht achtet, das sämtliche Werte mit Füßen tritt", so Wagenknecht im ARD-Fernsehen. Hallenbetreiber in Nordrhein-Westfalen hatten bereits von Anfragen berichtet.
Umstrittene Auftritte türkischer Politiker
Der letzte Auftritt Erdogans vor Anhängern in Deutschland fand im Mai 2015 in Karlsruhe statt. Es war zugleich Erdogans erster öffentlicher Auftritt in Deutschland als Staatspräsident. Zuletzt hatten auch geplante Auftritte türkischer Politiker vor dem Referendum für eine Verfassungsreform in der Türkei für Verstimmungen im deutsch-türkischen Verhältnis gesorgt. Zwar hielt sich damals die Bundesregierung mit einer Entscheidung zurück, allerdings erließen einige kommunale Behörden aus Sicherheitsgründen Auftrittsverbote.
fab/sti (dpa, rtr)