Deutsche Justiz jagt syrischen Geheimdienstchef
13. Juni 2018Die Freude ist Anwar Al-Bunni noch Tage danach anzusehen. Noch berührt von diesem Erfolg, der auch seiner ist, sagt er: "Schon seit sieben Jahren hoffen die Opfer, dass sich jemand ihrer annimmt. Niemand tat es. Nun haben sie wieder Hoffnung. Sie können sich nicht vorstellen, wie großartig diese Nachricht für die Opfer und alle Syrer ist."
Die Opfer - das sind Tausende Syrer, die in Assads Folterkellern saßen. Die Kinder, Ehepartner, Eltern und Freunde verloren haben durch seine Schergen.
Einer der Oberschergen ist Jamil Hassan, Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, einer der engsten Berater Assads. Seit Jahren befindet sich sein Name auf Sanktionslisten der EU und des US-Handelsministeriums. Der mächtige Geheimdienstchef soll dafür verantwortlich sein, dass seit 2011 Hunderte Menschen in syrischen Gefängnissen gefoltert wurden - einige sind dort sogar gestorben. Wenn der Generalbundesanwalt ihn nun weltweit zur Fahndung ausschreibt, dann hat die deutsche Justiz mehr Beweise von struktureller Gewalt in Syrien in der Hand, als es dem Assad-Regime lieb sein kann. Al-Bunni ist dem gefürchteten Jamil Hassan zweimal begegnet und hatte sofort den Eindruck, dass "er zu den Leuten gehört, die glauben, dass man nur mit Macht, Waffen und Zerstörung gewinnt". Und nach kurzem Zögern: "Ich kann ihn nicht als Menschen bezeichnen, wirklich nicht."
Denn er kennt die Opfer Hassans. Als prominenter syrischer Rechtsanwalt hat Al-Bunni die Opfer des syrischen Regimes verteidigt, Folter angeprangert, sich für Menschenrechte eingesetzt. Und er verbrachte deshalb fünf Jahre im Gefängnis.
Internationale Gemeinschaft bleibt tatenlos
Als Al-Bunni nach Deutschland kam, begegnete er den Überlebenden des Folterregimes erneut. Und tat auch hier das, was man als Anwalt für Menschenrechte macht. Zeugenaussagen, Beweise sammeln, Opfer ermutigen und betreuen, alles, damit irgendwann jemand erfolgreich ermitteln kann.
Auf den Internationalen Strafgerichtshof konnte er nicht zählen, da Syrien kein Vertragsstaat ist. Deshalb ist dieser dafür nicht zuständig. Eine Hoffnung wäre noch der Weltsicherheitsrat gewesen, der in Kenntnis all der Gräueltaten des syrischen Regimes den Internationalen Strafgerichtshof hätte damit beauftragen können. Wäre da nicht die Vetomacht Russland. Was die ehemalige Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes Carla del Ponte erst in dieser Woche im Gespräch mit dem Deutschlandfunk beklagte: "Sie haben überhaupt nichts getan. Wir haben sogar kommissionsspezifische Berichte, die eigentlich Anklageschriften waren. Die Jesiden, das war ein Völkermord, ist ein Völkermord. Wir haben den sogenannten Caesar-Report, das war die Folter in den Gefängnissen. Das alles haben wir gemacht, aber nichts ist geschehen. Warum? Der politische Wille ist nicht da."
Also mussten die Menschenrechtsanwälte einen anderen juristischen Weg gehen. Anklagen nach dem Weltrechtsprinzip. Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können danach überall geahndet werden - egal, wo die Taten verübt wurden oder um welche Staatsbürgerschaft es sich handelt. In Deutschland wurde dieses Prinzip 2002 im Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen.
Die Menschenrechtsanwälte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nutzten es gemeinsam mit Anwar Al-Bunni, dass Deutschland als einziges Land Anzeigen auf dieser Grundlage akzeptiert.
Deutsche Justiz setzt sich an die Spitze
Der ECCHR arbeitet in Berlin-Kreuzberg auf einer lichtdurchfluteten Fabriketage. Seit zehn Jahren knüpft er weltweit Kontakte mit Menschenrechtsanwälten, Völkerrechtlern und Gewaltopfern. Und auch mit der sogenannten Gruppe Caesar: Der Deckname eines ehemaligen syrischen Militärfotografen, der mehr als 50.000 Bilder ins Ausland schmuggelte. Seine Aufgabe seit 2011 war es, Fotos von den Leichen in syrischen Gefängnissen zu machen. Die grauenhaften Bilder sind nun wichtige Beweise für die systematische Folter in Assads Kerkern.
Auch Patrick Kroker, der als Anwalt die Syrien-Strafanzeigen vorbereitete, sieht man die große Freude über den Haftbefehl sofort an. "Damit hat der Generalbundesanwalt deutlich gemacht, dass er das System an sich untersucht hat und genügend Beweise gegen das Foltersystem gesammelt hat, um hier einen Haftbefehl zu erlassen", sagt er. Seit 2011 ermittelt der höchste Chefankläger wegen Menschenrechtsverletzungen gegen Syrien. Deutschland spielt damit eine Vorreiterrolle. Dies ist auch der hartnäckigen Arbeit des ECCHR zu verdanken. Im vergangenen Jahr reichte er vier Strafanzeigen - drei gemeinsam mit den syrischen Kooperationsanwälten Mazen Darwish und Anwar al-Bunni und eine mit der Gruppe Caesar - beim Generalbundesanwalt ein. Dieser wiederum hat eigene Erkenntnisse. Es ist das Prinzip der Schwarmintelligenz. Mosaikstein für Mosaikstein kommt zusammen, am Ende ist es ein handfester Beweis.
Völker, hört das Signal
Als am vergangenen Freitag Spiegel Online von dem Haftbefehl berichtete, waren die Anwälte beim ECCHR überrascht. Sie fragten sich, warum der Haftbefehl "geleakt" wurde. Und warum wurde der Name von Jamal Hassan genannt? Meist heißt es doch nur, eine hochrangige Person. Patrick Kroker kann nur spekulieren: "Ich glaube, es haben jetzt sehr viele Leute das Signal gehört, dass es zumindest nicht in alle Ewigkeit so weiter geht, sondern dass es da ernsthafte Bestrebungen gibt, wie diesen Haftbefehl." Sowohl Kroker, als auch Al-Bunni hoffen, dass dieses Signal auch die anderen europäischen Länder aufweckt. Deshalb fordert Al-Bunni Ermittlungen in allen europäischen Ländern: "Es ist wichtig zu beweisen, dass das Recht nicht von der Politik kontrolliert wird. Das ist wichtig für uns und die Welt."
In Syrien, glaubt er, habe man das Signal auch verstanden. Es ist er Welt nicht egal, was in den Folterkellern passiert.