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Politik

Syrische Folteropfer klagen in Karlsruhe

1. März 2017

Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Sieben Frauen und Männer werfen hochrangigen Geheimdienstmitarbeitern in Syrien vor, für ihre Folter in der Heimat verantwortlich zu sein.

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Menschenrechteverletzung in der arabischen Welt Symbolbild
Syrisches Folteropfer (Archivbild) Bild: Getty Images/AFP/J. Lawler

Die Überlebenden aus Foltergefängnissen in Syrien sind zwischen 29 und 55 Jahre alt. Sie wurden zwischen Oktober 2011 und Juli 2015 in Haftanstalten des syrischen Militärgeheimdienstes festgehalten. Einige für mehrere Tage, andere für mehrere Monate. Jetzt haben sie bei Generalbundesanwalt Peter Frank in Karlsruhe Strafanzeige gegen sechs Brigadegeneräle und weitere hochrangige Tatverdächtige gestellt.

Völkerstrafgesetzbuch macht die Anzeige möglich

Da es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, kann gegen die mutmaßlichen Täter auch in Deutschland ermittelt werden, wie Anwalt Wolfgang Kaleck von der in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mitteilte. Die Organisation hat die Anzeige gemeinsam mit den Betroffenen, die nun in Deutschland leben, und zwei syrischen Menschenrechtsanwälten formuliert.

Die Anwälte der Opfer und die Juristen der Hilfsorganisation stützen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Danach können deutsche Staatsanwälte bei entsprechenden Verbrechen ermitteln, obwohl weder der Tatort noch die Täter in der Bundesrepublik sind.

Mit der Anzeige soll erreicht werden, dass die Bundesanwaltschaft gezielt gegen Verantwortliche des Regimes von Machthaber Baschar al-Assad ermittelt. In einer nächsten Stufe soll die Behörde in Karlsruhe internationale Haftbefehle erwirken.

Wolfgang Kaleck, deutscher Anwalt von Edward Snowden
Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck Bild: picture-alliance/dpa

"Für die in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist es wichtig, zu sehen, dass sie hier nicht nur Sicherheit und Essen bekommen, sondern auch Gerechtigkeit", machte der syrische Anwalt Mazen Darwish deutlich. "Die Folter in Syrien, das sind keine einzelnen Exzesse, das ist eine jahrelang eingeübte Praxis", ergänzte Kaleck.

Drei Anstalten des berüchtigten Militärgeheimdienstes

Die Anzeige beschränkt sich auf drei Haftanstalten des Militärgeheimdienstes in der Hauptstadt Damaskus. Die aus zahlreichen Zeugen ausgesuchten Betroffenen berichten von sexueller Nötigung, unmenschlichen Haftbedingungen und teilweise extrem grausamen Foltermethoden.

Einem von ihnen wurde die Haut mit scharfen Reinigungsmitteln verätzt. Andere wurden in der Haft mit Plastikrohren geschlagen. Außerdem hätten sie stundenlang auf einem Bein stehen müssen und seien mit dem Kopf in ihre Ausscheidungen gestoßen worden, wenn sie nicht mehr einhalten konnten.

se/mas (dpa, epd, sz)