Todesurteil gegen Christin
15. Mai 2014Ein Richter in der sudanesischen Hauptstadt Khartum verurteilte die Christin zum Tod durch Erhängen. Die 27-Jährige Meriam Yahia Ibrahim soll wegen angeblicher "Gotteslästerung" und ihres christlichen Glaubens hingerichtet werden. Sie ist im achten Monat schwanger und sitzt mit ihrem 20 Monate alten Sohn in Haft. Der Vater der Angeklagten war Muslim, die Mutter Christin, berichtete die Zeitung "Sudan Tribune". Sie sei aber wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden.
Der Richter hatte die Angeklagte gefragt, ob sie zum Islam zurückkehren wolle, hieß es aus Gerichtskreisen. Nachdem sie gesagt habe "Ich bin Christin", sei das Urteil verhängt worden. "Wir haben Ihnen drei Tage Zeit gegeben zu widerrufen, aber Sie bestehen darauf, nicht zum Islam zurückzukehren", zitierte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International den Richter.
Vor dem Gericht demonstrierten etwa 50 Menschen gegen das Urteil. Sie hielten Schilder mit der Aufschrift "Religionsfreiheit" in den Händen. Islamisten feierten das Urteil.
Peitschenhiebe wegen Ehebruch
Bereits am Sonntag war der jungen Frau das Strafmaß angekündigt worden, sollte sie an ihrem Glauben festhalten. Menschenrechtler riefen vergeblich zur Freilassung der Angeklagten auf.
Wegen Ehebruchs wurde Ibrahim zudem zu 100 Peitschenhieben verurteilt, berichten Medien. Hintergrund ist laut Amnesty International, dass ihre Ehe mit einem südsudanesischen Christen unter dem sudanesischen Scharia-Gesetz als ungültig angesehen wurde. Die Strafe soll frühestens zwei Jahre nach der Entbindung vollstreckt werden.
Internationale Proteste gegen das Urteil
Die Frau sei offenbar lediglich aufgrund ihres Glaubens und ihrer Herkunft verurteilt worden, protestierte Amnesty. Sie sei zunächst wegen Ehebruchs angeklagt worden. Als sie ausgesagt habe, Christin und nicht Muslimin zu sein, sei der Vorwurf des Abfalls vom Glauben hinzugefügt worden.
Die Botschafter westlicher Staaten wie der USA, Großbritanniens oder der Niederlande hätten bereits bei der Regierung des Sudans protestiert. Das Urteil verstoße gegen universelle Menschenrechte und Religionsfreiheit.
cr/det (dpa, rtr, epd, afp)