Bundestagsausschuss tadelt Menschenrechtspolitik in Ägypten
14. Juni 2023In einer Erklärung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages heißt es, die Regierung in Kairo versuche durch Gesetze "systematisch, die kritische Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen". Dazu zählten unter anderem das Gesetz über nichtstaatliche Organisationen von 2019, das Gesetz zur Bekämpfung der Cyber- und Informationstechnologie-Kriminalität von 2018, das Gesetz über terroristische Einrichtungen von 2015. Solche Gesetze zielten insbesondere darauf ab, kritische Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsorganisationen in ihrer Arbeit massiv einzuschränken sowie politische Meinungsäußerungen zu unterbinden. Willkürliche Masseninhaftierungen und -prozesse würden fortgesetzt. Zudem herrsche innerhalb der Sicherheitsbehörden ein "ausgedehntes System der Straflosigkeit".
Ferner forderten die Ausschussmitglieder, die Missachtung der Menschenrechte und das "ausgedehnte System der Straflosigkeit", insbesondere innerhalb der Sicherheitsbehörden in Ägypten müssten enden. "Das Militär muss sich endlich von der unverhältnismäßigen Einmischung in alle wichtigen gesellschaftlichen Bereiche zurückziehen."
Nur symbolische Akte?
Vor der Weltklimakonferenz COP27 im November 2022 habe die Regierung von Präsident Abd al-Fattah as-Sisi "begrüßenswerte Schritte zur Öffnung des Landes" unternommen. Die Aufhebung des Ausnahmezustandes im Oktober 2021, die Verabschiedung einer nationalen Menschenrechtsstrategie im September 2021, die Neueinsetzung eines Nationalen Menschenrechtsrates im Januar 2022 sowie das 2022 ausgerufene "Jahr der Zivilgesellschaft“ hätten den Eindruck von Reformwillen vermittelt. "Die positiven Effekte der Stärkung von Menschenrechten blieben jedoch marginal und beschränkt auf rein symbolische Akte", betonte der Ausschuss. Derzeit befänden sich in Ägypten mehr als 60.000 Menschen in politischer Haft, von denen im vergangenen Jahr weniger als ein Prozent freigelassen worden seien.
Die Erklärung wurde mit den Stimmen der regierenden Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sowie der oppositionellen CDU/CSU angenommen. Dagegen votierte die Fraktion der rechtspopulistischen AfD, die Fraktion der Linken enthielt sich.
Die Diskussion über die Lage der Menschenrechte überschattet schon einige Zeit das Verhältnis beider Länder. Vor einigen Monaten hatte die Regierung in Kairo einen geplanten Besuch der deutschen Menschenrechtsbeauftragten Luise Amtsberg gestoppt. In Berlin wurde der Schritt als Reaktion auf deutsche Aktivitäten zum Thema Menschenrechte bei der Weltklimakonferenz COP27 im November in Ägypten gewertet. Dort hatte Deutschland das Thema prominent platziert.
Willkürliche Festnahmen
Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder von willkürlichen Festnahmen in Ägypten sowie unfairen Massenverfahren, Folter und mitunter sexualisierter Gewalt in Gefängnissen. In diesem Zusammenhang unterstützte das Bundestagsgremium die Forderung der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft nach sofortiger Freilassung des britischen Staatsbürgers Abd el-Fattah. Ihm müsse die sichere Ausreise nach Großbritannien erlaubt werden, sein Anwalt Mohamed El-Baqer müsse umgehend freigelassen werden.
Jüngstes Beispiel für das Vorgehen ägyptischer Sicherheitskräfte ist die erneute Inhaftierung des Aktivisten Moas al-Scharkawis. Nach Angaben von Menschenrechtlern war er Anfang Mai in Kairo festgenommen worden und mehr als drei Wochen verschwunden. In dieser Zeit soll er mit verbundenen Augen geschlagen worden sein. Al-Scharkawis hatte sich als Anführer einer Studentenvereinigung für freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit an ägyptischen Universitäten eingesetzt.
kle/sti (dpa, bundestag.de)