Bundestag beschließt Helmut-Kohl-Stiftung
7. Mai 2021Der Bundestag hat die Gründung einer Stiftung für den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl beschlossen - gegen den erklärten Willen von dessen Witwe Maike Kohl-Richter. "In meiner Funktion als Erbin und Witwe habe ich dem Vorhaben nicht zugestimmt", schrieb sie noch kurz vor der Abstimmung auf ihrer Internetseite. "Das Vorhaben widerspricht dem letzten Willen meines Mannes."
Ungeachtet dessen votierten CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke für die Einrichtung. Die AfD enthielt sich.
Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler und von 1973 bis 1998 CDU-Vorsitzender gewesen. Sein Name steht für das Wiedererlangen der deutschen Einheit und den Ausbau der europäischen Integration, aber auch für die 1999 aufgedeckte CDU-Parteispendenaffäre. Er starb im Juni 2017 im Alter von 87 Jahren.
"Helmut Kohl hat als junger Mensch Geschichte studiert", sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak in der Debatte. Durch sein Wirken, durch sein Lebenswerk sei er selbst zur großen Geschichte "unseres Landes und der Europäischen Union geworden".
Erhard Grundl von den Grünen betonte, auch die "schwarzen Kassen" der CDU gehörten zu Kohls Vermächtnis. "Akzeptieren wir, dass es historisch immer um eine kritische Aufarbeitung geht, nicht um das Fabulieren eines Helden-Epos."
Die Stiftung orientiert sich an bereits bestehenden Stiftungen zum Gedenken an frühere Bundeskanzler wie Konrad Adenauer (CDU), Willy Brandt (SPD) und Helmut Schmidt (SPD). Geplant ist unter anderem der Aufbau eines Helmut-Kohl-Zentrums in der Bundeshauptstadt Berlin, in dem es eine ständige Ausstellung sowie auch Sonderausstellungen und Veranstaltungen geben soll.
Zweck der Stiftung ist laut dem von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetz, das Andenken an das politische Wirken Kohls "für Freiheit und Einheit des deutschen Volkes, für den Frieden in der Welt, für die Versöhnung mit den europäischen Nachbarstaaten und die europäische Integration zu wahren". Seine "herausragende Lebensleistung" begründe die Notwendigkeit, eine angemessene Erinnerungsstätte zu schaffen.
se/mak (dpa, afp)