Bundesanwaltschaft ermittelt
25. Juli 2016
Die Bundesanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, versuchten
Mordes und anderer Straftaten. Der Attentäter, ein Flüchtling aus Syrien hatte am Sonntagabend in Ansbach in der Nähe eines Open-Air-Konzerts eine Bombe gezündet und sich selbst getötet. Nach neuen Angaben der Polizei wurden 15 Menschen verletzt, vier von ihnen schwer.
Wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte, wurde auf einem Handy des Mannes ein Video gesichert, in dem eine vermummte Person sich zu Abu Bakr al-Bagdadi bekenne, dem Anführer der Terrormiliz "Islamischer Staat". Nach dem Ermittlungsstand sei davon auszugehen, dass es sich um den Täter von Ansbach handele.
Es bestehe der Verdacht, dass der 27-Jährige die Tat "als Mitglied des IS" verübt habe, erklärte die Bundesanwaltschaft. Geklärt werden solle auch, ob weitere Beteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden gewesen seien. Zuerst hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann von dem mutmaßlich islamistischen Hintergrund des Anschlags berichtet.
Die Terrorgruppe übernahm inzwischen die Verantwortung für den Anschlag. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die IS-Nachrichtenagentur Amak. Darin bezeichnet des IS den Täter als ihren "Soldaten".
Material für Bombenbau
Im Zimmer des Attentäters in einer Flüchtlingsunterkunft fand die Polizei unter anderem einen Zehn-Liter-Kanister Diesel, Salzsäure, Alkoholreiniger, Nitroverdünnung, Lötkolben und Batterien, die offenkundig dem Bombenbau dienten. Außerdem wurde ein Laptop mit "eindeutig gewaltverherrlichenden Bildern und Filmsequenzen" sichergestellt, die in Beziehung zum IS stünden, teilten die Ermittler mit.
Der Mann habe ferner sechs Facebook-Accounts betrieben, mindestens einen von ihnen unter falschem Namen. Auch in diesen Accounts gebe es Bezüge zum Islamismus. Zudem wurde ein Mann aus dem engeren Umfeld des Attentäters festgenommen, der angegeben habe, lediglich Dolmetscher zu sein. Dies werde jetzt geprüft, teilten Polizeivertreter mit.
Nach Darstellung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière war der Mann erstmals vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen. Im August 2014 habe der heute 27-jährige Flüchtling aus Syrien einen Asylantrag gestellt. Im Verfahren sei festgestellt worden, dass er in Bulgarien bereits Flüchtlingsschutz zuerkannt bekommen habe.
Zur Ausreise aufgefordert
Deshalb wurde der Asylantrag Ende 2014 abgelehnt. Im Februar 2015 erhielt der Mann nach Herrmanns Worten eine Duldung erhalten, die danach mehrfach verlängert wurde. Vor nicht einmal zwei Wochen habe das Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) ihn erneut aufgefordert, Deutschland innerhalb von 30 Tagen Richtung Bulgarien zu verlassen.
Der Syrer war nach Behördenangaben öfter in psychiatrischer Behandlung. Er soll zweimal versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Laut Herrmann war der Mann wiederholt strafrechtlich auffällig geworden, unter anderem wegen eines Drogendelikts.
wl/kle (dpa, rtr, afp)