BND muss Auskunft geben
18. September 2019Auch Journalisten, die nicht an vertraulichen Hintergrundgesprächen des deutschen Auslandsgeheimdienstes teilnehmen, haben ein Recht auf Auskunft über diese Gespräche. Der Bundesnachrichtendienst (BND) habe schutzwürdige öffentliche Interessen nicht hinreichend dargelegt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit hatte die Klage eines Berliner Tageszeitungsredakteurs Erfolg, der nicht zum Kreis der vom BND zu Hintergrundgesprächen eingeladenen Journalisten gehörte. (Az. BVerwG 6 A 7.18)
Der rechtspolitische Korrespondent des Berliner "Tagesspiegels" hatte im Frühjahr 2017 vom Geheimdienst wissen wollen, welche Themen in den Hintergrundrunden besprochen und welche Medienvertreter dazu eingeladen wurden. Der Journalist berief sich dabei auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch.
Der BND hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und argumentierte unter anderem mit Geheimhaltungsinteresse. Daraufhin klagte der Redakteur vor dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht. Zum Teil erhielt er bereits in der mündlichen Verhandlung in Leipzig Auskunft. Die Verwaltungsrichter entschieden nun zudem, dass er auch die Beantwortung der noch strittigen Fragen verlangen könne.
In anderen Punkten wie Auskünften zum Bundeskanzleramt und Äußerungen des BND-Präsidenten Bruno Kahl zur Gülen-Bewegung kassierte der Reporter eine Niederlage.
Die Klage zu den Hintergrundgesprächen habe darauf abgezielt, "die äußeren Umstände der Treffen sowie Themen und Teilnehmer für die Öffentlichkeit transparent zu machen", hatte der Tagesspiegel vor einigen Tagen geschrieben. Damit könne nachvollzogen werden, "ob und wie der Nachrichtendienst auf die öffentliche Erörterung von Auslandsthemen in den Medien durch seine Informationsvergabe Einfluss genommen hat".
stu/mak (dpa, afp)