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Cannabis als Schmerzmittel

19. Januar 2017

Der Bundestag hat das Gesetz "Cannabis als Medizin" einstimmig beschlossen. Eine gute Nachricht für alle, die unter chronischen Schmerzen leiden.

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Niederlande Cannabis aus der Apotheke
Bild: picture-alliance/dpa/E. Oudenaarden

Interview: Cannabis als Arznei

Das neue Gesetz, das im März 2017 in Kraft treten soll ermöglicht es, Cannabis in bestimmten Fällen als alternatives Schmerzmittelzu verschreiben. Dies teilt das Bundesgesundheitsministerium in einer Stellungnahme mit. Die neue Regelung verpflichtet die Krankenkassen außerdem zur Übernahme der Kosten, die bei einer Behandlung mit Cannabis anfallen. Die war bisher nur mit einer Ausnahmeerlaubnis möglich, die bundesweit knapp 650 Patienten erhalten haben.

Das neue Gesetz macht diese Sonderregelung überflüssig. Jedoch kann Cannabis nicht - wie beispielsweise Aspirin - in der Apotheke gekauft werden. Der Patient muss bestimmte Kriterien erfüllen. Eine Behandlung mit Cannabis ist nur dann möglich, wenn es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt - unter anderem zählen Multiple Sklerose und Krebs dazu. Die Therapie mit Cannabis soll außerdem immer das letzte Mittel der Wahl sein und erst dann angewandt werden, wenn alle anderen Behandlungen gescheitert sind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Patienten auf Rezept getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in der Apotheke erhalten. Wer sich auf diese Weise behandeln lassen möchte, ist außerdem verpflichtet, an einer wissenschaftlichen Begleitstudie teilzunehmen, die die medizinische Wirkung von Cannabis erforschen soll. Die Teilnahme ist verpflichtend, ansonsten zahlt die Krankenkasse nicht.

jv/ht   (dpa, afp, bundesgesundheitsministerium.de)