Bahn unterliegt - Streik geht weiter
6. November 2014Das Frankfurter Gericht lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn AG ab, die den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokführer per Einstweiliger Verfügung als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte. Laut Urteil verstößt der Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch verhältnismäßig. Die Forderungen seien nicht widerrechtlich.
GDL-Chef Claus Weselsky begrüßte das Urteil. Es habe den Lokführern "in allen Punkten" Recht gegeben. Die Bahn ging in Berufung. Das Landesarbeitsgericht Hessen nahm am Freitag entsprechende Verhandlungen auf.
Die GDL fordert Tarifpluralität
Dem Urteil in erster Instanz vorausgegangen waren am Donnerstag zähe, stundenlange Verhandlungen über einen Vergleichsvorschlag der Arbeitsrichterin Ursula Schmidt. Der Vergleich scheiterte letztlich daran, dass die GDL bereits in den Schlichtungsplan hineinschreiben wollte, dass es bei der Bahn verschiedene konkurrierende Tarifverträge geben könnte. Das lehnte Bahn-Anwalt Thomas Ubber ab. Man könne keine Ergebnisse der Tarifverhandlungen hier vor Gericht vorwegnehmen, sagte er.
Seit Mittwoch streiken die Lokführer im Güterverkehr und seit Donnerstagmorgen um 02.00 Uhr auch im Personenverkehr. Der Streik soll bis Montagmorgen dauern und wäre dann der längste in der Geschichte der Deutschen Bahn. In dem Tarifkonflikt geht es der GDL neben fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt sowie kürzeren Arbeitszeiten auch darum, künftig nicht nur für die Lokführer, sondern auch für das übrige Zugpersonal Tarifverträge abschließen zu können.
gmf/re (dpa, afp, rtr)