Anklage in Bayern: Russe soll Ukrainer ermordet haben
23. Oktober 2024Sie waren nach Deutschland gekommen, um in einer Klinik behandelt zu werden. Der Aufenthalt der beiden Soldaten aus der Ukraine endete tragisch: Sie wurden in Murnau im Bundesland Bayern erstochen. Gut ein halbes Jahr ist das jetzt her.
Nun muss sich der mutmaßliche Täter vor Gericht verantworten: ein Russe, der seit Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland lebt und schon mehrfach polizeilich aufgefallen ist. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Mordanklage gegen den 57-Jährigen erhoben.
Zur Genesung in Murnau
Die beiden Ukrainer, 23 und 36 Jahre alt, wurden wegen ihrer Verletzungen im russischen Angriffskrieg in Murnau operiert. Sie kannten ihren mutmaßlichen Mörder offenbar flüchtig aus der oberbayerischen Stadt. Der Russe soll die beiden im April in der Nähe eines Einkaufszentrums umgebracht haben. Der Tat soll ein Streit der Männer über die Situation in der Ukraine vorausgegangen sein.
"Als Anhänger eines übersteigerten russischen Nationalismus befürwortet er uneingeschränkt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine", teilte die Generalstaatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegen den 57-Jährigen mit. Der Angeklagte soll sich durch den Streit "in seinem Nationalstolz verletzt" gefühlt haben. Außerdem habe er sich "in seiner Feindseligkeit gegenüber den ukrainischen Soldaten bestätigt" gesehen.
Nach Überzeugung der Ankläger habe er sich deshalb entschlossen, die beiden Ukrainer durch einen Überraschungsangriff zu töten. Dazu habe der Mann aus seiner nahegelegenen Wohnung ein Messer mit feststehender Klinge geholt. Seinem ersten Opfer habe er dann gezielt und mehrfach wuchtig in den Hals gestochen, sodass der Mann sofort starb. Anschließend habe er auch den zweiten Mann mit gezielten und wuchtigen Messerstichen niedergestochen und so getötet.
Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe
Die Anklagebehörde geht von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal aus - und von Heimtücke. Die Männer sollen arglos und - nachdem sie mit dem Angeklagten zuvor Alkohol konsumiert hatten - sehr betrunken gewesen sein. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) hatte die Ermittlungen geführt.
Das Landgericht München II muss nun entscheiden, ob es die Anklage gegen den Russen zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Derzeit sitzt der Verdächtige im Münchner Gefängnis Stadelheim in Untersuchungshaft.
AR/jj (dpa, afp)