Anschlagsplanung: Anklage gegen Franco A.
12. Dezember 2017Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Soldaten Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erhoben. Der Oberleutnant war erst Ende November aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der 28-Jährige soll aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte.
Maas und Roth als mögliche Anschlagsopfer
Den Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. war im elsässischen Illkirch stationiert. Seit dem 26. April hatte er in Untersuchungshaft gesessen.
Laut Bundesanwaltschaft plante Franco A. "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus zu einem unbekannten Zeitpunkt einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich für ihr - aus Sicht des Angeschuldigten - flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichnen". Als Anschlagsopfer seien laut der aufgefundenen Aufzeichnungen Justizminister Heiko Maas (SPD), Grünen-Politikerin Claudia Roth sowie Anetta Kahane, Menschenrechtsaktivistin und Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, vorgesehen gewesen. Den Ermittlungen zufolge hatte sich Franco A. Waffen für seine Anschlagspläne verschafft: Insgesamt vier Schusswaffen, über 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper.
Verteidigungsministerin geriet unter Druck
Am 29. November hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl überraschend auf, weil sich aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten lasse. Über die Eröffnung des Prozesses gegen Franco A. muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.
Die Festnahme des Bundeswehroffiziers im April hatte bundesweit für Wirbel gesorgt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen war wegen des Skandals unter Druck geraten. Die Opposition warf ihr unter anderem Versagen beim Umgang mit Rechtsextremismus in der Bundeswehr vor. Das BAMF überprüfte nach Bekanntwerden des Doppellebens von Franco A. rund 2000 abgeschlossene Asylverfahren noch einmal.
sti/sam (afp, dpa, rtr)