Bouteflika amtsunfähig?
26. März 2019In einer Fernsehansprache erklärte General Ahmed Gaid Salah, Artikel 102 der algerischen Verfassung sollte nun angewendet werden. Dieser ermöglicht die Entmachtung des Präsidenten, wenn dieser "wegen schwerer und dauerhafter Krankheit völlig unfähig ist, seine Funktion auszuüben". Seit einem Schlaganfall 2013 ist Präsident Abdelaziz Bouteflika trotz seines Amtes kaum mehr öffentlich aufgetreten.
Laut Verfassung ist es Sache des algerischen Verfassungsgerichts, den Artikel 102 auszurufen und den Präsidenten damit für amtsunfähig zu erklären. In diesem Fall würde laut Verfassung Senatspräsident Abdelkader Bensalah für mindestens 45 Tage die Geschäfte übernehmen. General Salah erwartet von diesem Schritt nach eigenen Worten "einen Ausweg aus der Krise".
Der Machtapparat lenkt ein
Vor rund zwei Wochen hatte der 82-jährige Bouteflika nach Protesten seinen Verzicht auf die Kandidatur für eine weitere Amtszeit erklärt. Allerdings verschob er die für den 18. April geplanten Präsidentschaftswahlen auf unbestimmte Zeit. Daraufhin gingen die Demonstrationen weiter.
Bouteflika regiert das nordafrikanische Land seit 20 Jahren. Kritiker gehen allerdings davon aus, dass der schwer erkrankte Mann längst nicht mehr das Heft des Handelns in der Hand hält. Schon in den vergangenen Tagen hatten Teile des Machtapparates Verständnis für die Proteste gegen Bouteflika geäußert - so auch der Chef von Algeriens staatstragender Partei FLN, Mouad Bouchareb.
fab/uh (rtre, afp, dap)