Klagen gegen Klimapolitik der Bundesregierung
15. Januar 2020Gegen die Klimapolitik der Bundesregierung sind mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Eine Klage werde von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal getragen, teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit. Die beiden Staaten gehörten zu den "unmittelbar von der Klimakrise bedrohten Ländern". Eine weitere Klage wurde demnach von zehn Kindern und jungen Leuten aus Deutschland eingereicht, "die die Folgen der Klimakrise zukünftig hart treffen werden".
Auf einer Pressekonferenz in Berlin wurde außerdem noch eine weitere Klimaklage angekündigt. Hinter dieser steht unter anderem Luisa Neubauer, Aktivistin bei Fridays for Future. Mitunterzeichner sind außerdem mehrere Jugendliche, unter anderem von der Nordseeinsel Langeoog. Die Organisationen Greenpeace und Germanwatch unterstützen diese Verfassungsbeschwerde. Ob die Verfassungsklagen von den Karlsruher Richtern angenommen werden, ist noch unklar.
"Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar"
"Ab heute steht auch die Frage im Raum, ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist", sagte Neubauer. Verfassungsbeschwerden seien der logische Schritt nach den großen Protesten im vergangenen Jahr. Miriam Siebeck, eine Schülerin aus Stuttgart, die eine andere Klage unterstützt, sagte, die Bundesregierung halte sich nicht an ihre Pflicht, "meine und unsere Zukunft sicherzustellen". Stattdessen verabschiede sie ein "Klimapäckchen", sagte die 15-Jährige. "Das macht mir nur Angst."
Nach Auffassung der Kläger ist das im Herbst 2019 von Bundesregierung und Bundestag verabschiedete Klimaschutzgesetz unzureichend und verletzt das Grundgesetz. Laut Deutscher Umwelthilfe reicht das deutsche Klimaschutzpaket nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, also die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, einzuhalten. Die eingereichten Verfassungsbeschwerden stützten sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit aus dem Grundgesetzartikel 2 Absatz 2 sowie auf das Eigentumsrecht aus Artikel 14 Absatz 1.
Bereits seit November 2018 ist in Karlsruhe eine Klage anhängig, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Solarenergie-Förderverein Deutschland sowie Einzelkläger wie der Schauspieler Hannes Jaenicke und der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel eingereicht haben. Deren Rechtsvertreter Felix Ekardt erklärte, Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletze die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum. Karlsruhe müsse Bundesregierung und Bundestag zu mehr Klimaschutz verpflichten.
lh/sti (dpa, epd, afp)