125 Jahre Genossenschaften in Deutschland
1. Mai 2014"Miteinander geht es besser" ist ein alter genossenschaftlicher Leitsatz. Die Idee der Genossenschaft entstand Mitte des 19. Jahrhunderts als Antwort auf menschenunwürdige Lebensbedingungen und gesellschaftliche Entwurzelung im Zuge der industriellen Revolution. Hermann Schulze-Delitzsch, Friedrich-Wilhelm Raiffeisen, Adolph von Elm, drei der wichtigsten Gründungsväter, wollten das kapitalistische Wirtschaftsmodell, das auf Wachstum und Gewinn basierte, keineswegs überwinden, sondern es zum Wohle der Genossenschaftsmitglieder nutzen.
Konsumgenossenschaften etwa verteilten an ihre Mitglieder Rabattmarken. Je größer der Einkauf, desto mehr Marken gab es. Und: Je mehr Rabattmarken, desto höher die jährliche Rückvergütung - vergleichbar mit Dividenden der Aktiengesellschaften. Man musste um Kunden werben und gegenüber anderen Anbietern auf dem Markt konkurrenzfähig bleiben. Wichtig dabei war, sich vor Insolvenzen zu schützen. Jede Genossenschaft sollte sich regelmäßig, aber auf freiwilliger Basis beraten und prüfen lassen - eine Selbstverpflichtung, wie sie 1889 im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben wurde.
Gleichschaltung im Dritten Reich
Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zeichneten die Genossenschaften aus - im Kaiserreich und während der Weimarer Republik. Den Nationalsozialisten waren sie ein Dorn im Auge, erläutert Holger Martens, der an der Arbeitsstelle für Genossenschaftsgeschichte der Universität Hamburg forscht: "Viele Genossenschaftsfunktionäre traten im Frühjahr 1933 in die NSDASP ein, um die Gleichschaltungsbedingungen erfüllen zu können." Andere Vorstandsmitglieder, ergänzt Martens, hätten dazu gedrängt werden müssen; die wenigsten aber seien verhaftet worden. "Die haben freiwillig den Platz geräumt, um eben auch dem Unternehmen keinen Schaden zuzufügen."
Sogleich kam die Propaganda auf Touren. Die Nationalsozialisten druckten Plakate und Aufkleber mit der Aufschrift "Kauft nicht beim Konsum". Die Rückvergütung schränkten die Nationalsozialisten auf maximal drei Prozent ein und verboten obendrein den Konsumgenossenschaften, die Spareinlagen ihrer Mitglieder zu verwalten. Viele Mitglieder, die gleichzeitig Kunden waren, wandten sich ab, die Umsätze brachen ein. Entsprechend schlecht fielen die Jahresabschlussprüfungen aus.
Die Genossenschaftsnovelle von 1934 erhob die bislang freiwillige Prüfung zur Pflichtprüfung. Regimetreue Prüfer erklärten unliebsame Genossenschaften kurzerhand für nicht mehr überlebensfähig; der Staat löste sie auf und überschrieb ihr Vermögen der Deutschen Arbeitsfront. Die gleichgeschalteten Genossenschaften stellten sich in den Dienst des Vierjahresplans, der ab 1936 den Weg in den Krieg bereiten sollte: Aufrüstung, Vernichtungskrieg, bedingungslose Kapitulation.
Neubeginn nach 1945
Wenige Monate nach dem Krieg ließ die sowjetische Militäradministration die Genossenschaften in ihrer Besatzungszone wieder aufleben - nach altem Muster wie zu Kaiserzeiten und während der Weimarer Republik, also mit freiwilliger Prüfung. Der Prüfungszwang, wie die Nationalsozialisten ihn einführten, hatte indes in der Bundesrepublik weiterhin Bestand. Uwe Scheibner, der 1963 in Sachsen eine Lehre in einer Konsumgenossenschaft begann und dort 26 Jahre arbeitete, begrüßt es. Heute ist Scheibner Rechtsanwalt. "Diese Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband sehe ich als eine Art Haltegeländer auf dem Weg in die Marktwirtschaft", sagt er.
Die soziale Not, aus der heraus die Genossenschaften im 19. Jahrhundert entstanden waren, ist längst passé. Der genossenschaftliche Gedanke hat aber an Attraktivität nicht eingebüßt. Menschen, die im Alter zusammen wohnen wollen oder Mehrgenerationshäuser gründen, schließen sich in Genossenschaften zusammen. Es gibt Assistenzgenossenschaften für behinderte Menschen, Energiegenossenschaften oder auch eine Historikergenossenschaft, die Holger Marterns vor zwei Jahren gründete und in der freiberufliche Historiker wie er ihre wissenschaftlichen Dienstleistungen anbieten. "Für kleinere Genossenschaften gilt die zweijährige Prüfungspflicht." Martens beziffert die Kosten auf mindestens 1500 Euro. "Das ist für kleine Genossenschaften wie der unseren in der Anfangsphase eine Menge Geld.“
Allerdings unterscheidet sich der heutige Prüfungszwang von dem aus dem Jahre 1934 insofern, als Genossenschaften den Prüfungsverband wechseln oder, falls sie einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer für sich gewinnen können, einen eigenen Prüfungsverband gründen können. Dass große Genossenschaften wie die Wohnungsbaugenossenschaft Neue Heimat, die Bank für Gemeinwirtschaft oder die Supermarkt-Kette Coop nicht überlebt haben, konnten freilich auch die strengen Kontrollen in Westdeutschland nicht verhindern.