Ägyptens Senat verfassungswidrig
2. Juni 2013Das ägyptische Verfassungsgericht hat dem Senat seine Legitimität abgesprochen. Dem Gremium gehören vor allem Anhänger der Muslimbruderschaft oder radikal-islamistische Salafisten an. Auch das Wahlrecht, auf dessen Grundlage der Senat gewählt wurde, sei nicht verfassungsgemäß, urteilte das Gericht.
Außerdem erklärte das Verfassungsgericht rückwirkend auch die Verfassungsgebende Versammlung für ungültig. Diese hatte im Winter das neue Grundgesetz erarbeitet, welches islamischen Religionsgelehrten mehr Befugnisse einräumt.
Auswirkungen des Urteils noch unklar
Derzeit ist der Senat das einzige verfassungsgebende Organ, weil es in Ägypten seit rund einem Jahr keine zweite Parlamentskammer gibt. Das Verfassungsgericht beschloss, dass der Senat vorläufig weiterbestehen dürfe. Unklar war aber zunächst, ob er bis dahin weiter Gesetze erlassen darf.
Das ägyptische Präsidialamt erklärte nach dem Urteil, der Schura-Rat werde alle seine Befugnisse bis zur Wahl eines neuen Parlaments behalten und dürfe damit auch weiterhin Gesetze erlassen. Aus Justizkreisen verlautete dagegen, der Rat dürfe keine Gesetze mehr erlassen.
Heftiges Tauziehen der Staatsorgane
Seit Monaten streiten die obersten Staatsorgane um die politische Macht in Ägypten. Im vergangenen Juni war das Abgeordnetenhaus aufgelöst worden. Damals hatte das Verfassungsgericht seine Wahl wegen formaler Fehler im Wahlgesetz für ungültig erklärt. Vor der Bekanntgabe der jüngsten Entscheidung wurde das Gerichtsgebäude in einem Randbezirk der Hauptstadt Kairo verstärktem Polizeischutz unterstellt.
nem/sti/kis (afp, dpa, rtr)