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Zwischen den Päpsten

Carola Hoßfeld3. April 2005

Sedisvakanz - so heißt die Zeit zwischen dem Ende eines Pontifikats und der Wahl eines neuen Papstes. Was in dieser Zeit zu geschehen hat, regelt ein festgelegtes Ritual - bis ins kleinste Detail.

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Bild: dpa

Sede vacante. Der Stuhl ist leer. Eine uralte lateinische Formel für die Zeit, in welcher der Bischofssitz des Apostel Petrus in Rom nicht besetzt ist. Immer wieder haben Päpste im Lauf der Jahrhunderte Konstitutionen erlassen, die diese Zeit bis ins Kleinste regelten. Auch Johannes Paul II. Von 1996 stammt seine Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis" - "Über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes von Rom". Johannes Paul II. hat damit teils alte Regeln zum Verfahren unmittelbar nach seinem Tod und zur Wahl seines Nachfolgers bestätigt, teils neue Anweisungen gegeben.

Den Tod von Johannes Paul II. musste der Kämmerer der Kirche, der Camerlengo feststellen. Das ist der Kardinal, der der Apostolischen Kammer vorsteht, ein Ministerium, welches die Güter des Heiligen Stuhls verwaltet und dessen weltliche Rechte vertritt. Seit 1993 hat dies Amt der spanische Kurienkardinal Edoardo Martinez-Somalo inne.

Fischerring wird zerbrochen

Nachdem Kardinal Martinez-Somalo den Tod festgestellt hatte, musste er dem Leichnam den Fischerring, das Symbol der päpstlichen Macht, vom Finger streifen. Der Ring wird bei einer der ersten Versammlungen der jetzt nach Rom aufbrechenden Kardinäle zusammen mit dem Bleisiegel des Pontifikats von Johannes Paul II. zerbrochen. Dann hat der Camerlengo den Kardinalvikar von Rom, Camillo Ruini, über den Tod des Papstes unterrichtet. Ein Papst ist immer auch Bischof von Rom, sein Vikar in dieser Funktion seine rechte Hand. Ruini, zugleich Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz, hatte die Pflicht, die Bevölkerung von Rom zu informieren.

Päpstliches Wappen
Päpstliches WappenBild: dpa

Offiziell getrauert wird an neun Tagen. Die Kardinäle müssen zunächst entscheiden, an welchem Tag und auf welche Weise der Leichnam in die Vatikanische Basilika überführt werden soll. Dort wird Johannes Paul II. dann zur Verehrung der Gläubigen aufgebahrt. Spätestens 20 Tage nach dem Tod von Johannes Paul II muss mit der Wahl seines Nachfolgers begonnen werden. Während dieser Zeit liegt die Leitung der Kirche in den Händen der Kardinäle. Sie haben allerdings keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion in Fragen, die normalerweise der Papst entscheidet. Diese sind dem Nachfolger vorbehalten.

Verlust aller Ämter - mit Ausnahmen

Eine besondere Rolle kommt dem Kämmerer der Kirche, Kardinal Martinez-Somalo, zu. In seinen Händen liegt die provisorische Verwaltungsmacht. Zusammen mit drei Kardinälen muss er laut Konstitution "die Güter des Apostolischen Stuhls schützen und verwalten". Diese drei Kardinäle werden per Los bestimmt und jeweils nach drei Tagen von anderen, ebenfalls ausgelosten Kardinälen abgelöst. Das vierköpfige Gremium bildet eine Sonderkongregation und bearbeitet die ordentlichen Angelegenheiten. Wichtigere Geschäfte müssen der Versammlung aller Kardinäle, der Generalkongregation, vorgelegt werden. Ab einem von der Sonderkongregation festzulegenden Tag müssen alle wahlberechtigten Kardinäle täglich zusammenkommen.

Mit dem Tod des Papstes haben im übrigen alle Kardinäle an der Spitze der verschiedenen Dikasterien der Kurie, also der verschiedenen Abteilungen und Geschäftsbereiche wie Kongregationen, Räte und Komitees, ihre Ämter verloren. Angelo Sodano ist also nicht mehr Staatsekretär und Josef Ratzinger nicht mehr Präfekt der Glaubenskongregation. Ausnahmen allerdings bestätigen diese Regel: Ihr Amt behalten neben dem Camerlengo der Großpönitentiar - so wird der Leiter einer Gerichtsbehörde genannt -, der Generalvikar von Rom sowie der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika und Generalvikar für die Vatikanstadt.