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Politik

Deutlich mehr Abschiebungen in Maghreb-Staaten

8. Oktober 2018

Immer mehr abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko werden in ihre Heimat abgeschoben. Gegenüber 2015 haben sich die Zahlen mehr als verzehnfacht. Eine Ursache liegt in den Herkunftsländern.

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Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aus Tunesien auf dem Flughafen Leipzig/Halle
Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aus Tunesien auf dem Flughafen Leipzig/HalleBild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Aufgrund einer verbesserten Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten ist die Zahl der Abschiebungen dorthin in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte in Berlin einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Er gehe davon aus, dass die Rückführungszahlen auch weiterhin steigen würden, sagte er.

Die "Bild" hatte am Montag aus internen Unterlagen der deutschen Sicherheitsbehörden zitiert, wonach "intensive Verhandlungen über die Verbesserung der Rückkehrzusammenarbeit" zu "signifikanten Fortschritten bei der Identifizierung potentieller Ausreisepflichtiger geführt" hätten. 

Identifizierung mit biometrischen Daten

Demnach konnte inzwischen bei allen drei nordafrikanischen Ländern erreicht werden, dass die Identifizierung ihrer Staatsbürger "auf der Basis des Austauschs von biometrischen Daten in elektronischer Form erfolgt". So habe die Anzahl der Identifizierungen gesteigert und dafür gesorgt werden können, dass "die für die Abschiebung notwendigen Reisedokumente" nunmehr zügiger ausgestellt würden.

Laut Innenministerium erhöhte sich die Zahl der Abschiebungen nach Marokko von 61 im Jahr 2015 auf 634 im vergangenen Jahr. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden demnach bereits 203 Menschen abgeschoben. Nach Algerien wurden dem Sprecher zufolge 2015 noch 57 Menschen abgeschoben, 2017 waren es bereits 504. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 153 Flüchtlinge zurückgeführt. Im Fall Tunesiens stiegen die Abschiebezahlen von 17 im Jahr 2015 auf 251 im vergangenen Jahr, im ersten Quartal 2018 waren es 80. 

Streit um sichere Herkunftsstaaten

Wegen der geringen Anerkennungsquote bei Asylverfahren will die Bundesregierung diese Länder sowie Georgien als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. 
Zunächst muss der Bundestag über das Gesetz entscheiden, dann steht eine Abstimmung im Bundesrat an. Hier ist eine Mehrheit wegen des Neins der Grünen bislang nicht in Sicht.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftstaaten können sich nach den Worten von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) "prinzipiell" nicht auf das Asylrecht berufen. Es wird angenommen, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht verfolgt werden. Ihre Asylanträge sollen so schneller bearbeitet und die Bewerber nach einer Ablehnung rascher abgeschoben werden können.

stu/uh (afp, kna, rtr)