Wikileaks veröffentlicht Papiere zur NSA
1. Dezember 2016Es handelt sich nach Wikileaks-Angaben um 2420 Dokumente mit einem Umfang von 90 Gigabytes, die der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages "im Rahmen von Anfragen der Ausschussmitglieder an die Dienste" bereits vergangenes Jahr erhalten habe. Die Unterlagen kämen aus verschiedenen Bundesbehörden, etwa dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), teilte Wikileaks im Internet mit.
"BND aktiv beteiligt"
Die Papiere belegen laut Wikileaks eine enge Zusammenarbeit zwischen der amerikanischen National Security Agency (NSA) und dem BND belegen. "Einige Dokumente zeigen, wie Geheimdienste Wege finden, um an der eigenen Regierung vorbeizuarbeiten", heißt es in der Wikileaks-Erklärung. Dabei gehe es auch um die aktive Beteiligung des BND an der globalen Massenüberwachung.
Alexander Sander vom Verein "Digitale Gesellschaft" kommentierte: "Neu ist, dass der deutsche Dienst nicht nur die Spähwerkzeuge der NSA selbst genutzt, sondern über Jahre hinweg auch an ihrer Programmierung mitgewirkt hat." Die Bundesregierung müsse aufhören, die enge Kooperation beider Dienste und ihr Mitwissen zu bestreiten.
Ausschuss-Arbeit vertraulich
Der NSA-Ausschuss befasst sich seit April 2014 mit der scheinbar allumfassenden Datenspionage der Geheimdienste, vor allem der NSA. Im Fokus steht auch die Arbeit des BND - besonders seine umfangreiche Abschöpfung digitaler Daten für die NSA. Zahlreiche Unterlagen sind als vertraulich eingestuft. Oft tagt der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Seit Beginn der Arbeit sorgt die Vertraulichkeit immer wieder für Konflikte zwischen Ausschussmitgliedern und Vertretern der Bundesregierung.
Snowden-Einladung vertagt
Der Ausschuss vertagte unterdessen erneut eine Entscheidung zur Einladung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden. Hintergrund der ist die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), dass der Ausschuss Anspruch darauf habe, Snowden zu befragen Deshalb dringt die Opposition darauf, den im russischen Exil lebenden Whistleblower nunmehr zu laden.
Dafür muss der Ausschuss die Bundesregierung formell auffordern, die Voraussetzungen für die Anhörung Snowdens zu schaffen. Die Vertreter von Union und SPD wollten aber Beschwerde gegen die BGH-Entscheidung einlegen, deshalb sei der Punkt erneut vertagt worden, hieß es aus der Koalition.
Wikileaks-Gründer Julian Assange warf dem Untersuchungsausschuss vor, er sei "zu feige", eine Zeugenaussage Snowdens zu ermöglichen. Das Problem einer Einreise Snowdens besteht darin, dass Deutschland verpflichtet sein könnte, ihn an die USA auszuliefern, wo er strafrechtlich verfolgt wird.
wl/myk (dpa, afp)