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Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Anne Allmeling31. März 2013

Seit einem Jahr können Zuwanderer aus außereuropäischen Ländern ihre Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Doch immer noch gibt es zahlreiche Hürden.

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Ärzte-Visite im Krankenhaus
Bild: picture-alliance/dpa

Hochqualifiziert, motiviert und erfahren - wer diese Voraussetzungen mitbringt, hat auf dem deutschen Arbeitsmarkt gute Karten. Was wie selbstverständlich klingt, galt bis vor kurzem aber nur eingeschränkt. Zumindest für die Menschen, die ihren Berufsabschluss in einem Drittstaat, also zum Beispiel außerhalb der Europäischen Union gemacht haben. Denn die Qualifikation von Lehrern aus Lesotho oder Krankenpflegern aus Kasachstan wurde in Deutschland üblicherweise nicht anerkannt. Ein Grund, warum Ärzte aus dem Iran in Deutschland oft als Taxifahrer arbeiten.

Anspruch auf Prüfung

Das hat sich mit dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) geändert. Seit dem 1. April 2012 haben Zuwanderer einen Anspruch darauf, dass ihre im Ausland erworbene Qualifikation auf Gleichwertigkeit geprüft wird. Fällt der Bescheid positiv aus, dürfen sie auch in Deutschland ihren Beruf ausüben. Werden die in Deutschland üblichen Standards nicht vollständig erreicht, können sich die Antragsteller nachqualifizieren.

Etwa 30.000 Menschen haben im vergangenen Jahr von diesem Recht Gebrauch gemacht. Mehr als 8000 davon waren Ärzte. Gut die Hälfte dürfen ihren Beruf nun auch in Deutschland ausüben. "Jetzt ist nicht mehr das Herkunftsland entscheidend, sondern die Qualifikation, die man hat", sagt Eva Müller, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan bei einer Pressekonferenz (Foto: DPA)
Annette Schavan, ehemalige Bundesbildungsministerin, bei einer Pressekonferenz zum AnerkennungsgesetzBild: picture-alliance/dpa

Weiter Weg bis zur Anerkennung

Doch bis zur Anerkennung ist es ein weiter Weg. Die Antragsteller müssen beglaubigte Dokumente aus ihrem Heimatland vorlegen, Übersetzungen anfertigen lassen und – was besonders kompliziert ist – einen deutschen Referenzberuf finden, der ihrer eigenen Qualifikation entspricht. Hilfe können sie bei der "Hotline zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bekommen. "Die Ausbildungen sind weltweit völlig unterschiedlich", erklärt Erwin Schindler, zuständiger Gruppenleiter für die Hotline. "Für unsere Mitarbeiter ist es eine große Herausforderung festzustellen, welcher deutsche Beruf vergleichbar sein könnte. Danach richtet sich dann auch die Stelle, die für die Antragsstellung zuständig wäre."

Der Weg zur zuständigen Stelle ist klar geregelt, aber kompliziert. Denn für die Anerkennung mancher Berufe wie Lehrer, Erzieher und Sozialpädagogen sind die Länder zuständig. Das Problem: Bislang gibt es nur in fünf  Bundesländern Landesanerkennungsgesetze. Wer seinen Beruf in einem anderen Bundesland anerkennen lassen will, muss sich gedulden, bis dort die entsprechenden Gesetze verabschiedet werden. "Wir haben da noch eine große Lücke, was die Ländergesetze betrifft, und da können wir die Anfragenden im Moment nur vertrösten", sagt Erwin Schindler.

Migranten in Bonn (Foto: DW / Helle Jeppesen)
Für Zuwanderer ist es jetzt leichter, auch in Deutschland in ihrem Beruf zu arbeitenBild: DW/H. Jeppesen

Nachholbedarf auf Landesebene

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes gibt es also noch erheblichen Nachholbedarf, damit ausländische Berufsabschlüsse in ganz Deutschland anerkannt werden können. Allerdings: Nicht für alle Berufsabschlüsse aus dem Ausland gibt es deutsche Entsprechungen. "Ein Beispiel dafür wäre ein Kung-Fu-Meister aus China", sagt Erwin Schindler. So qualifiziert, motiviert und erfahren er auch sein mag – sein Beruf wird in Deutschland in absehbarer Zeit nicht anerkannt.