Weißrussland: Geldstrafe für unabhängige Journalistin
6. März 2019Die Chefredakteurin des unabhängigen weißrussischen Internetportals "tut.by" Marina Solotowa wurde in Minsk in einem Strafprozess der "Unterlassung einer Handlung durch eine Amtsperson" für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 5.600 Euro verurteilt. Das Gericht blieb damit weit unter dem für solche Delikte vorgesehenen Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft.
"Ich habe nicht mit einem solchen Urteil gerechnet", erklärte die zweifache Mutter nach der Urteilsverkündung am 4. März vor zahlreichen Journalisten. Es sei milder als das ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderte: einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 10.500 Euro.
Nur der Chefredakteurin wurde der Prozess gemacht
Auf die Frage, ob dies ein politischer Prozess gewesen sei, antwortete Marina Solotowa, sie sehe im Vorgehen gegen "tut.by" und andere unabhängige Medien das Bestreben der Staatsführung zu zeigen, wer im Internet das Sagen habe: "Einige Faktoren deuten darauf hin, dass die Kontrolle nun viel härter sein wird". Aber das bedeute nicht, dass "wir nun unsere Arbeit einstellen oder irgendwohin ausreisen sollten", betonte die seit 2004 amtierende Chefredakteurin.
Im umstrittenen Prozess ging es um den unbefugten Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten der staatlichen Nachrichtenagentur "BelTA".
Die weißrussischen Behörden hatten im August 2018 die Büros von "tut.by", der Nachrichtenagentur "BelaPAN", des Immobilienportals "Realt.by", der Redaktion der Zeitung "Kultura" sowie Wohnungen von Redakteuren und Journalisten durchsucht. Beschlagnahmt wurden Festplatten von Computern.
Neun Journalisten wurden vorübergehend festgenommen, darunter der DW-Korrespondent in Minsk, Paulyuk Bykowski. Die Deutsche Welle hatte daraufhin beim Botschafter Weißrusslands in Berlin Protest eingelegt. Marina Solotowa war von insgesamt 15 Angeklagten die einzige, der schließlich der Prozess gemacht wurde. Die Verfahren gegen die anderen wurden eingestellt, nachdem sie Entschädigungen und Geldstrafen entrichtet hatten.
"Einschüchterungsakt gegen die letzten unabhängigen Medien"
Dabei war Marina Solotowa laut den Ermittlungsunterlagen die einzige, die nicht auf die kostenpflichtigen Inhalte der staatlichen Nachrichtenagentur persönlich zugegriffen hatte. Doch ihr wurden Untätigkeit und Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil ihre Mitarbeiter die Meldungen von "BeITA" genutzt hätten. Die Journalisten ihrerseits erklärten, ein Diebstahl der Agenturmeldungen hätte überhaupt keinen Sinn gehabt, da diese nur in den ersten 15 Minuten kostenpflichtig und gesperrt gewesen seien. Danach seien sie für jeden zugänglich gewesen.
Im Gespräch mit der DW hatte Marina Solotowa schon vor Prozessbeginn betont, die Kampagne gegen alle Angeklagten im "BelTA"-Fall stehe in keinem Verhältnis zur Schwere des Verstoßes. Das beanstandet auch der Vorsitzende des Weißrussischen Journalistenverbandes, Andrej Bastunez: "Die Umstände, unter denen der Prozess stattfand, all die doppelten Kontrollen, die Metalldetektoren, die unzähligen Polizisten, entsprachen in keiner Weise dem Sachverhalt, denn es handelte sich weder um schwere, noch um für die Allgemeinheit gefährliche Taten."
Die internationale Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen" übte scharfe Kritik am Urteil gegen Marina Solotowa. "Diese hohe Geldstrafe ist ein neuer Einschüchterungsakt gegen die letzten unabhängigen Medien in Weißrussland", erklärte Johann Bihr, Abteilungsleiter für Osteuropa und Zentralasien. Nach seinen Worten wurde die ganze Angelegenheit von Anfang an weit über das vernünftige Maß aufgebläht.
Die Beharrlichkeit, mit der die Staatsführung in Minsk diese Angelegenheit verfolgte, zeuge von der Absicht, die Konkurrenten der staatlichen Medien zu diskreditieren. "Es ist höchste Zeit für die internationale Gemeinschaft, besonders für die Europäische Union, Maßnahmen zu ergreifen, um den zunehmenden Repressalien in Weißrussland ein Ende zu setzen", heißt es in einer schriftlichen Erklärung des Vertreters von "Reporter ohne Grenzen".