Weiterer Druck auf Muslimbrüder
6. September 2013Nach einem Bericht der staatlichen Zeitung "Al-Achbar" soll der Muslimbruderschaft der Status als Nichtregierungsorganisation (NGO) aberkannt werden. Grundlage seien Anschuldigungen, die Muslimbrüder hätten ihr Hauptquartier als Waffenlager benutzt und von dort aus auch geschossen, zitierte die Zeitung einen Sprecher des Sozialministeriums. Die Entscheidung werde Anfang nächster Woche offiziell erläutert, meldete "Al-Achbar" weiter.
Das Verbot ist nach Mursis Sturz, der gewaltsamen Auflösung von Protestlagern und Massenverhaftungen ein juristischer Rückschlag für die islamistische Bewegung, jedoch mit eher symbolischer Bedeutung. Im März hatte sich die Muslimbruderschaft als NGO registrieren lassen, um sich rechtlich abzusichern. Zuvor war die Legalität der Bewegung vor Gericht infrage gestellt worden. Ein Verbot des politischen Flügels der Muslimbruderschaft, der "Partei für Freiheit und Gerechtigkeit", steht bisher nicht auf der Tagesordnung.
Die Muslimbruderschaft ist die älteste politische Bewegung Ägyptens. Sie arbeitete lange im Untergrund und gewann nach dem Sturz des langjährigen Machthabers Husni Mubarak Anfang 2011 an Einfluss und schließlich eine Reihe von Wahlen. Der den Muslimbrüdern nahe stehende Mursi wurde zum Präsidenten gewählt. Nach Massenprotesten gegen seine Politik wurde er am 3. Juli vom Militär abgesetzt.
Seitdem wird Ägypten immer wieder von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern und Gegnern Mursis erschüttert. Bei Demonstrationen und Straßenschlachten wurden mehr als 1000 Menschen getötet. Inzwischen befindet sich fast die gesamte Führung der Muslimbruderschaft in Haft.
Nach dem gescheiterten Attentat auf Innenminister Mohammed Ibrahim hat die Übergangsregierung bessere Sicherheitsvorkehrungen für Funktionäre und deren Familien gefordert. Das meldete das ägyptische Nachrichtenportal youm7. Der Innenminister hatte am Donnerstag in Kairo einen Sprengstoffanschlag auf seinen Konvoi überlebt. Dabei wurden laut Polizei 73 Menschen verletzt.
wl/re (rtr, dpa)