Weg für Integrationsgesetz ist frei
24. Mai 2016Die Bundesregierung hat sich auf letzte Details des Integrationsgesetzes verständigt, das die Eingliederung von Flüchtlingen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft voranbringen soll. Der Weg für die Verabschiedung des Entwurfs bei der Kabinettsklausur in Meseberg sei damit frei, hieß es aus der schwarz-roten Regierungskoalition.
Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen. Den Zugewanderten können Leistungen gekürzt werden, wenn sie etwa Sprachkurse ohne wichtigen Grund ablehnen oder abbrechen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten ähnlich den Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen.
Daueraufenthalt abhängig von Sprechkenntnissen
Die neue Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnort zuzuweisen, wird in dem Entwurf damit begründet, dass die Entstehung von sozialen Brennpunkten vor allem in Ballungsräumen verhindert werden soll. Eine "integrationshemmende Segregation" solle vermieden werden.
Sie soll rückwirkend ab Anfang 2016 möglich sein. Die Wohnsitzauflage soll aber wegfallen, wenn ein engstes Familienmitglied an einem anderen Ort mit einer sozialabgabenpflichtigen Beschäftigung ein Monatseinkommen von mindestens 712 Euro erzielt. Das entspreche dem monatlichen Durchschnittsbedarf eines einzelnen Hartz-IV-Beziehers. Auch Studierende und Lehrlinge sollen ausgenommen werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) setzte durch, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren nicht mehr automatisch erteilt wird, sondern von den Deutschkenntnissen abhängig gemacht wird. Auf Drängen der SPD soll aber ein geringeres Sprachniveau als von de Maizière ursprünglich gewünscht ausreichen.
Kritik am Gesetzentwurf
Für eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt wird die sogenannte Vorrangprüfung ausgesetzt, wonach ein Ausländer aus einem Staat außerhalb der EU einen Job nur annehmen darf, wenn kein inländischer Bewerber infrage kommt. Diese Regel wird für drei Jahre außer Kraft gesetzt, aber nur in "Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit".
Zudem bekommen - auch auf Wunsch von Handwerk und Industrie - Flüchtlinge die Sicherheit, dass sie für die gesamte Dauer einer Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen. Anschließend haben sie sechs Monate Zeit, einen Job zu finden. Wem dies gelingt, kann mindestens zwei weitere Jahre in Deutschland bleiben.
Derweil mehrt sich Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf. Der Deutsche Caritasverband und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnten davor, dass der Gesetzentwurf die Integration nicht stärke, sondern behindere. FDP-Chef Christian Lindner forderte indes ein Einwanderungsgesetz, das Zuwanderung anhand des Fachkräftebedarfs steuere. Die AfD-Parteivorsitzende Frauke Petry befürchtet einen wachsenden Asylmissbrauch durch das Gesetz.
cr/stu (rtr, dpa, kna)