Warten auf das Karlsruher Urteil
11. September 2012
Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnet und der permanente
Rettungsschirm aktiv werden kann. Für den Fall, dass der Rettungsschirm scheitert, wird ein Ende der gemeinsamen Währung befürchtet. Die Kläger, darunter CSU-Politiker Peter Gauweiler, befürchten ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für Deutschland.
Nur Deutschland hat den Vertrag noch nicht ratifiziert
Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert; ohne die Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm nicht in Kraft treten. Für den Fall, dass der Rettungsschirm scheitert, wird ein Ende der gemeinsamen Währung befürchtet.
Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen. Die Massenklage wird von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertreten.
Im Rahmen des Rettungsschirms über den die Karlsruher Richter urteilen, verpflichtet sich die Bundesrepublik, notleidenden Euro-Staaten mit bis zu 190 Milliarden Euro beizustehen. Die Kläger sehen in dieser Haftung ein unkalkulierbares Risiko für den Bundeshaushalt und eine Einschränkung des Budgetrechts der Parlamentarier. Das Urteil der Verfassungsrichter wird international mit Spannung erwartet und dürfte Einfluss auch auf die Börsen haben.
Der Dax legt deutlich zu
Die Mehrheit der Finanzexperten erwartet, dass die Karlsruher Richter den Euro-Rettungsschirm für gesetzeskonform erklären werden. Getragen von diesem Optimismus legte der deutsche Leitindex Dax zu. Er kletterte am Dienstag - erstmals seit mehr als einem Jahr - wieder über die 7.300-Punkte-Marke.
haz/gmf (dpa, afp, rtr)