1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Wann sind Waffenexporte rechtens?

Christina Ruta / Sven Pöhle13. März 2014

Die Opposition im Bundestag fordert den Stopp von Waffenexporten nach Saudi-Arabien. Rüstungsgeschäfte sind brisant. Das weiß auch die Bundesregierung, die solche Exporte genehmigen muss. Wie funktionieren diese Exporte?

https://p.dw.com/p/16ukH
Radpanzer vom Typ "Boxer" (Foto: dapd)
Bild: dapd

"Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien", fordern die Grünen in einem Antrag im Bundestag. Die Linkspartei geht mit ihrem Antrag "Waffenexporte in die Golfregion verbieten" noch etwas weiter: Der Bundestag berät am Donnerstag (13.03.2014) über die Anträge ebenso wie über den Rüstungsexportbericht aus dem Jahr 2012.

Das Kabinett hatte im November 2013 den jährlichen Bericht des Wirtschaftsministeriums beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr sind demnach die vollzogenen Exporte von Kriegswaffen, also etwa Schusswaffen oder Panzern, zwar von 1,3 Milliarden im Jahr 2011 auf 946 Millionen Euro im Jahr 2012 zurückgegangen. Allerdings gingen 59 Prozent dieser Güter in Staaten, die nicht zur EU, zum westlichen Militärbündnis NATO oder zu Ländern gehörden, die der NATO gleichgestellt sind. Gemeint sind damit Länder wie etwa die Vereinigten Arabischen Emirate, Algerien oder Saudi-Arabien. Letzteres war in diesem Zeitraum sogar der wichtigste Abnehmer deutscher Rüstungsgüter. Die Bundesregierung erteilte 2012 die Exportgenehmigung für Rüstungsgüter im Wert von 1,2 Milliarden Euro. Als solche definiert sind alle militärisch verwendbaren Güter, also beispielsweise auch tarnfarbene LKW.

Kriegswaffen für Nicht-EU-Länder sind Chefsache

Damit ein in Deutschland ansässiger Rüstungskonzern überhaupt Kriegswaffen oder Rüstungsgüter ins Ausland verkaufen darf, muss er eine Exportgenehmigung beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen. Das Ministerium prüft die Anfrage dann in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium und teilweise auch anderen Ministerien - etwa solchen, die die Menschenrechtssituation der Länder beurteilen können.

Testfahrt eines Kampfpanzers "Leopard 2" (Foto: picture-alliance/dpa/Kraus-Maffei Wegmann)
Testfahrt eines Kampfpanzers "Leopard 2"Bild: picture-alliance/dpa/Krauss-Maffei Wegmann

"Es gibt eine Gruppe von 'grünen Ländern', in die man problemlos exportieren kann - das sind alle Länder, die in der Europäischen Union oder in der NATO sind", erläutert Christian Mölling, Experte für Rüstungspolitik der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), gegenüber der DW. "Für diese Länder müsste die Bundesregierung quasi schon begründen, warum die Unternehmen nicht dahin exportieren dürfen, denn das sind befreundete Länder oder Allianzpartner, die von Deutschland militärische Unterstützung erwarten dürfen." Auch bei Rüstungsgütern bereiten die Behörden den Unternehmen meist keine Probleme.

Aufwendiger wird das Verfahren, wenn ein Produzent Kriegswaffen in Länder exportieren möchte, die nicht der EU oder NATO angehören. Zum Beispiel: Panzer oder Patrouillenboote nach Saudi-Arabien, Fregatten nach Algerien oder U-Boote nach Israel. Dann fällt der Bundessicherheitsrat die Entscheidung. Zu diesem Ausschuss des Kabinetts gehören die Kanzlerin, der Vizekanzler, der Bundeskanzleramtschef sowie die Außen-, Verteidigungs-, Innen-, Justiz-, Finanz- und Entwicklungsminister. Alle Beratungen und Protokolle sind geheim. Denn, so Christian Mölling, Waffenlieferungen stehen für eine bestimmte sicherheitspolitische Planung im Hinblick auf die Zielländer, für die sich auch deren Nachbarn interessieren.

Protest gegen Waffenexporte mit Panzernachbildungen in Berlin (Foto: dapd)
Protest gegen Waffenexporte in BerlinBild: dapd

Menschenrechte contra Außenpolitik

Der Bundestag hat keinen direkten Einfluss auf das Prüfverfahren zur Exportgenehmigung. Die Opposition hat nur eine Möglichkeit: Wenn sie an die Regierung kommt, kann sie den gesetzlichen Rahmen ändern. Zurzeit sind für Kriegswaffen- und Rüstungsausfuhren insbesondere drei Gesetze relevant: Das Kriegswaffenkontrollgesetz - das ist im Grundgesetz in Artikel 24 verankert und regelt die Produktion und den Export von Kriegswaffen. Dann das Außen- und Wirtschaftsgesetz, das auch für Rüstungsgüter gilt. Und schließlich die sogenannte Dual-Use-Güterverordnung für Güter, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden können, wie etwa bestimmte Ferngläser.

Außerdem hat sich auch die amtierende Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zu bestimmten politischen Grundsätzen bekannt - unter anderem zu der Exportrichtlinie, die die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossen hatte. Danach sind Waffenlieferungen an Staaten tabu, die systematisch Menschenrechte verletzen oder sich in politisch instabilen Regionen befinden. "Diese Grundsätze haben keine rechtliche, aber eine politische Bindewirkung. Dennoch bieten sie gleichzeitig einen erheblichen Spielraum für die Bundesregierung, die insgesamt bei Exporten sehr große Freiheit genießt", so Rüstungsexperte Christian Mölling. Denn die politischen Grundsätze der Regierung ließen auch andere Kriterien zu - sie würden oft dagegen abgewogen, ob die Waffenlieferungen möglicherweise eingesetzt werden, um Menschenrechte zu verletzen. "Das ist vor allem die Frage, ob man ein außenpolitisches Interesse daran hat, an ein bestimmtes Land zu liefern - etwa weil man meint, dass man das Land unterstützen sollte oder das Land auch Deutschland entgegengekommen ist", so Mölling.

Billige Waffen für Deutschland

Deutsche Patrouillenboote liegen vor der Bremer Lürssen Werft (Foto: Ingo Wagner/dpa)
Deutsche Patrouillenboote sollen demnächst an Saudi-Arabien verkauft werdenBild: picture-alliance/dpa

Besonders umstritten sind Exporte wie etwa die Panzerlieferungen an Saudi-Arabien. Deren Befürworter argumentieren gerne, das sichere deutsche Arbeitsplätze. Das ist für Christian Mölling nicht stichhaltig: "Es ist nicht so sehr, dass wir ein wirtschaftliches Interesse daran haben, irgend jemandem deutsche Panzer zu liefern. Es hat eher etwas mit dem politischen Interesse zu tun, dass Deutschland gerne bei deutschen Firmen kaufen möchte." Da die Firmen aber nicht genügend Aufträge aus Deutschland bekämen, müssten sie die Aufträge und damit das Geld aus anderen Ländern holen. "Das unterstützt die Bundesregierung natürlich, um ihre eigenen Lieferanten weiter bei sich behalten zu können", betont Mölling.

Die Frage, ob Deutschland Waffen exportieren darf, müsse also auch diesen Aspekt beinhalten: Entweder man akzeptiere, dass deutsche Rüstungsunternehmen einen Teil ihres Geldes im Ausland verdienen, um entsprechenden Profit zu machen - oder die Bundeswehr bezahle deutlich mehr für ihre Rüstungsgüter.