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Politik

Voßhoff: "Man kann immer noch mehr informieren"

Maximiliane Koschyk
22. Mai 2018

Die Unsicherheit über die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist groß in Deutschland. Andrea Voßhoff, Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, verweist auf zwei Jahre Übergangsfrist und viele Informationsquellen.

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Deutschland PK Datenschutzbeauftragte - Andrea Voßhoff
Bild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrcenka

Voßhoff: DGSVO bietet bessere Instrumente gegen Missbrauch

Deutsche Welle: Der Datenmissbrauch-Skandal um Cambridge Analytica hat das Vertrauen in digitale Unternehmen wie Facebook erschüttert. Welche Lehren kann man aus dem Skandal ziehen?

Andrea Voßhoff: Noch ist der Skandal ja nicht hundertprozentig aufgeklärt, aber das, was wir wissen, reicht aus, um die Risiken der Datenverarbeitung als Geschäftszweck deutlich zu machen. Wir können daraus lernen, dass die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO, d. R.) in solchen Fällen künftig sinnvoll ist. Missbrauch wird man nie verhindern können, aber die Datenschutzgrundverordnung bietet bessere Instrumente, diesem Missbrauch wirksam zu begegnen.

Nun herrscht bei der DSGVO aber noch eine gewisse Unsicherheit bei Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland. Wie reagieren Sie darauf?

Ich verstehe die Unsicherheit bei vielen, insbesondere bei Vereinen und Verbänden, und ich werbe sehr dafür, dass diese sich Informationen auf den Homepages der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern verschaffen. Dort gibt es Orientierungshilfen, die es den Vereinen ermöglichen, auch bei sich die Umsetzung der DSGVO zu bewältigen, und die vor allem Ängste und Unsicherheiten nehmen, die durch Fehlinformationen entstanden sind. Gehen Sie auf die Aufsichtsbehörden zu, entweder direkt oder über die Homepage! Dort bekommen Sie Hilfestellung.

Wie reagieren Sie auf die Kritik, dass die Bundesregierung eventuell zu spät mit dieser Informationsoffensive gekommen ist? Ist das ein Grund für die Unsicherheit derzeit?

Wir hatten jetzt eine Übergangszeit von zwei Jahren. Eine Vielzahl der Wirtschaftsverbände der kleinen und großen Unternehmen hat sehr frühzeitig entsprechend informiert. Auch bei den Aufsichtsbehörden gab es schon eine Vielzahl von Informationen. Ja, man kann immer noch mehr informieren und vielleicht wäre auch - ich habe das mal angeregt - eine Informationskampagne der Bundesregierung hilfreich gewesen.

Am Ende ist es aber so, dass jeder Einzelne, auch die Unternehmen, sich über ihre Wirtschaftsverbände informieren müssen. Die haben eine ganze Menge an Informationen bereits seit Jahren bekannt gemacht. Sie haben auch Informationsveranstaltungen durchgeführt mit Aufsichtsbehörden. Es kann natürlich nie genug sein, aber es setzt eben auch die Initiative eines jeden Einzelnen voraus, nicht nur zu wissen, dass es eine Datenschutzgrundverordnung geben wird, sondern auch die Frage zu stellen: Wie muss ich sie in meinem Unternehmen umsetzen?

Sie haben die DSGVO einen Meilenstein genannt, aber einen dem weitere folgen werden. Vor welchen Herausforderungen steht die Bundesregierung jetzt?

Ich würde mir wünschen, dass die von der EU initiierte sogenannte ePrivacy-Richtlinie durchkommt, die spezielle Voraussetzungen und Regelungen schafft für die Internet-Kommunikation. In der DSGVO ist nicht flächendeckend mitgeregelt, dass auch diese ePrivacy-Verordnung auf den Weg gebracht wird. Dann haben wir zwei Säulen für einen, wie ich finde, guten Schutz der Daten in der digitalen Welt.

Andrea Voßhoff ist die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung.

Das Interview führte Maximiliane Koschyk.

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