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Politik

Vorverfahren gegen Rebellenführer aus Darfur

24. Mai 2021

Der IStGH prüft in einem ersten Verfahren die Anklage gegen den sudanesischen Ex-Milizenchef Ali Muhammad Abd-Al-Rahman. Ihm werden schwere Kriegsverbrechen in Darfur zur Last gelegt.

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Niederlande - Internationaler Strafgerichtshof
Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court) in Den HaagBild: Imago/P. Seyfferth

Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag will damit erstmals einen Prozess wegen der Verbrechen in der sudanesischen Krisenregion Darfur beginnen. Bei der Eröffnung des Vorverfahrens gegen den Rebellenführer Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman sagte Chefanklägerin Fatou Bensouda, es gebe genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die der etwa 70-Jährige begangen haben soll: "Dieses Verfahren ist ein wichtiger Schritt zur Gerechtigkeit für die Opfer."

Niederlande Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag | Fatou Bensouda
Fatou Bensoudas letzter Auftritt als Chefanklägerin vor dem Gericht: Ihre Amtszeit endet in wenigen TagenBild: Getty Images/AFP/E. Plevier

Die Anklage beschreibt Abd-Al-Rahman als "gnadenlosen" Befehlshaber, der zwischen 2003 und 2004 das Kommando über Tausende Kämpfer der berüchtigten Dschandschawid hatte, einer vom damaligen sudanesischen Regime unterstützten Miliz. Dschandschawid-Kämpfer hätten Menschen aus den Dörfern zusammengetrieben, Männer vor allem von der Fur-Bevölkerungsgruppe seien exekutiert worden, erklärte Bensouda. Abd-Al-Rahman sei vor Ort dabei und direkt an den Taten beteiligt gewesen: "Er spielte eine entscheidende Rolle, führte die Angriffe an, verübte Morde und gab weitere Morde in Auftrag." Abd-Al-Rahman, auch bekannt als Ali Kuscheib, hatte sich im vergangenen Juni nach 13 Jahren auf der Flucht der Justiz gestellt.

Hauptverfahren frühestens im Herbst

In dem an diesem Montag eröffneten Vorverfahren soll festgestellt werden, ob die Beweise für einen vollständigen Prozess ausreichen und die Anklage zugelassen wird. Mit einer Entscheidung der Richter der Vorverfahrenskammer wird in einigen Monaten gerechnet. Erst wenn das Gericht die Anklage bestätigt, kann das Hauptverfahren beginnen.

Im Darfur-Konflikt wurden zwischen 2003 und 2008 Schätzungen zufolge 300.000 Menschen getötet. Während des Krieges in Darfur flohen nach UN-Angaben etwa zwei Millionen Menschen vor der Gewalt. Bis heute herrscht kein Frieden in der Region.

qu/uh (dpa, epd)