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Vor und zurück beim TTIP-Sonderklagerecht

29. September 2014

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU spaltet die Europäer. Vor allem die Frage, ob Konzerne bald ganze Staaten verklagen können - vor nicht-öffentlichen Gerichten.

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Cecilia Malmstrom (EU-Parlament)
Bild: Reuters/F. Lenoir

Die neue EU-Kommission stellt die umstrittenen Sonderklagerechte für Konzerne im Freihandelsabkommen TTIP mit den USA erstmals in Frage. Die designierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström (Artikelbild) sagte, diese könnten möglicherweise nicht Teil des Abkommens mit den USA sein.

Die liberale Schwedin sagte am Montag vor Europaabgeordneten mit Blick auf die sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtung (Investor-State Dispute Settlement - ISDS): "Es gibt Probleme mit ISDS." Sie fügte hinzu: "Ich schließe nicht aus, dass es am Ende da herausgenommen wird."

Es sei aber noch zu früh, um dies schon sicher sagen zu können. Lösungen seien nicht einfach, denn es gebe in internationalen Verträgen tausende dieser Regelungen. "Die Verhandlungen zu TTIP sind unsere schwierigsten und sicherlich die in der Öffentlichkeit umstrittensten", räumte Malmström vor dem Handelsausschuss des Parlaments ein.

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Umstrittener Investorenschutz

Beim Investitionsschutz geht es darum, wie ausländische Investoren vor Verstaatlichungen und anderer unfairer Behandlung im Gastland bewahrt werden können. Das Thema ist kompliziert, denn verbunden damit ist ein Verfahren, dass vor allem Großkonzernen erlaubt, Staaten vor nicht-öffentliche Schiedsgerichte zu ziehen.

TTIP-Gegner warnen seit längerem vor solchen Klagen. Die EU hatte in den Verhandlungen mit Washington den Bereich Investorenschutz bereits auf Eis gelegt und eine öffentliche Befragung gestartet, auf die es über 150.000 Stellungnahmen gab.

Die EU und USA wollen mit TTIP die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen schaffen.

Einig mit Juncker?

Malmström hatte am Wochenende vor ihrer Anhörung schriftliche Antworten an die Parlamentarier nachträglich geändert und damit ihre Aussage zum Investorenschutz abgeschwächt. Sie sagte, in dem ersten Papier sei der künftige Kommissionschef Jean-Claude Juncker nicht korrekt zitiert worden. "Ich bin nicht in Unstimmigkeit mit Juncker."

Juncker hatte gesagt, er werde es nicht hinnehmen, "dass die Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt wird".

Malmström sagte, sie halte es für keine gute Idee, den Investorenschutz aus dem bereits fertig verhandelten Freihandelspakt Ceta mit Kanada herauszunehmen. Der Vertrag muss noch förmlich gebilligt (ratifiziert) werden. Die bisherige EU-Innenkommissarin sicherte zu, dass bei TTIP nicht europäische Standards beim Gesundheits- und Umweltschutz oder bei Lebensmitteln gesenkt werden. Diese Befürchtungen kommen in der öffentlichen Debatte immer wieder auf.

Mündliche Prüfung der Kommission

Das Europäische Parlament muss die neue Juncker-Kommission noch billigen. Diese soll am 1. November ihre Arbeit aufnehmen. Derzeit prüfen die EU-Parlamentarier die designierten Kommissionsmitglieder auf ihre Tauglichkeit.

Mit der Befragung Malmströms und des Maltesers Karmenu Vellas als Kandidat für den Posten des Kommissars für Umwelt und Fischerei haben die Anhörungen am Montag begonnen. Bei diesen dreistündigen "mündlichen Prüfungen" testen die Abgeordneten, ob die Bewerber fachlich und persönlich für das Amt geeignet sind.

Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) schloss nicht aus, dass das Parlament in den bis zum 7. Oktober andauernden Anhörungen in manchen Fällen seine Zustimmung verweigert.

bea/sc (afp, rtr, dpa)