Vierte Sammelabschiebung nach Afghanistan
28. März 2017"Bei den Abgeschobenen handelte es sich ausnahmslos um alleinstehende Männer. Einige von ihnen waren in ihrem Gastland auch straffällig geworden", teilte das bayerische Innenministerium mit.
Der Bayerische Flüchtlingsrat hatte zuvor zu einer Protestaktion am Flughafen aufgerufen. Rund 330 Demonstranten kamen in das MAC-Forum zwischen den beiden Terminals (Artikelbild). Sie bildeten eine Menschenkette, verteilten Flyer und brachten mit Transparenten und Redebeiträgen ihren Unmut gegen die Abschiebungen zum Ausdruck.
Rücknahmeabkommen gilt
Die Abschiebungen sind umstritten, weil es in weiten Teilen Afghanistans Kämpfe zwischen Regierungstruppen und radikal-islamischen Taliban gibt und es immer wieder zu Anschlägen kommt. Von den rund 250.000 in Deutschland lebenden Afghanen waren Mitte Dezember nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 11.900 ausreisepflichtig, davon sind etwa 10.300 geduldet. Im Herbst hatte Deutschland mit Afghanistan ein neues Rücknahmeabkommen für abgelehnte Asylbewerber geschlossen. Bei dem jüngsten Flug nach Kabul handelt es sich um die vierte Sammelabschiebung seit Dezember.
Die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung haben keine Bedenken, Afghanen abzuschieben. "Die Bewertung der aktuellen Sicherheitslage durch die Bundesregierung, also das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt, ist nach wie vor unverändert, sie lässt Rückführungen in gesicherte afghanische Provinzen zu. Es gibt keinen Anlass, das in Frage zu stellen", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Bedrohungen durch radikale Kräfte seien nicht allein ein Problem Afghanistans, sondern auch in vielen Teilen der Welt allgegenwärtig. Neben Bayern beteiligten sich an der Rückführungsaktion auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Verfassungsbeschwerden anhängig
Zu den umstrittenen Afghanistan-Abschiebungen sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in den kommenden Monaten aller Voraussicht nach über mindestens vier Beschwerden abgelehnter Asylbewerber, die sich gegen ihre Abschiebung nach Afghanistan wehren. Aus Karlsruhe ist dazu wohl eher keine Grundsatzentscheidung zu erwarten. Die Richter dürften vielmehr die Umstände im jeweiligen Einzelfall prüfen. In dreien dieser Fälle hatten die Verfassungsrichter die unmittelbar bevorstehende Abschiebung quasi in letzter Minute im Eilverfahren gestoppt. Ein erfolgreicher Eilantrag ist dabei noch keine Vorentscheidung. Der Stopp der Abschiebung soll nur verhindern, dass dem Kläger nicht mehr wiedergutzumachende Nachteile entstehen.
qu/kle (dpa, BR)