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Politik

Verschleierungsverbot in Belgien ist rechtens

11. Juli 2017

In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein belgisches Gesetz bestätigt.

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Symbolbild Mädchen Frauen Salafismus
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Der Gerichtshof erklärte damit schon zum zweiten Mal entsprechende Regelungen für rechtens. Das Verbot sorge dafür, die Bedingungen für das "Zusammenleben" und den "Schutz der Rechte und Freiheiten anderer" zu gewährleisten und sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter in Straßburg. Sie verwiesen dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2014, bei dem es um einen ähnlichen Fall in Frankreich ging. Damals erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits das französische Burka-Verbot für rechtens.

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In Belgien ist es seit Juni 2011 untersagt, in der Öffentlichkeit Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz verdeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden.

Musliminnen beklagen Grundrechtsverletzung

Gegen das Gesetz hatten zwei Musliminnen geklagt, die Belgierin Samia Belcacemi und die Marokkanerin Yamina Oussar. Sie sahen ihre Grundrechte verletzt und kritisierten das Gesetz als diskriminierend. Beide Frauen gaben nach Angaben des Gerichts an, den Nikab aus freien Stücken zu tragen. Belcacemi hatte ihren Schleier zunächst auch nach dem Verbot weiter getragen. Aus Angst vor einer Bestrafung legte sie ihn später jedoch ab. Oussar gab den Angaben zufolge an, sie sei nach dem Verbot zu Hause geblieben.

rk/as (dpa, afp, kna)