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Politik

Verhüllungsverbot in Österreich in Kraft

1. Oktober 2017

Das Gesetz betrifft verschleierte Muslimas genauso wie Träger von Narrenmasken. Es gelten nur wenige Ausnahmen. Verstöße sollen mit Geldstrafen geahndet werden.

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Österreich Symbolbild Burkaverbot
Ein Bild, das es so in Zukunft nicht mehr geben wird - verschleierte Urlauberin auf der Sommer-Rodelbahn in KaprunBild: picture-alliance/B. Gindl/APA/picturedesk

Wer von heute an in der österreichischen Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Das Anti-Verhüllungsgesetz ist bewusst "religionsneutral" formuliert, betrifft aber auch Frauen, die ihr Gesicht unter einer Burka oder einem Nikab verbergen.

Fasching und Schutz vor Kälte gelten als Ausnahmen

Ausnahmen vom Verschleierungsverbot gibt es nur bei medizinischen Gründen, wie dem ärztlich verordneten Tragen einer Atemschutzmaske und bei Traditionsveranstaltungen wie in der Faschingszeit. Erlaubt ist auch eine Gesichtsverhüllung aus beruflicher Notwendigkeit, zum Beispiel bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns. Ausdrücklich erlaubt ist es zudem, das Gesicht zum Schutz vor winterlicher Kälte teilweise hinter einem Schal zu verbergen.

Die Regierungskoalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP hatte das Gesetz aus "Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders" im Frühsommer beschlossen.

Polizei will Verbot durchsetzen

Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien wollen die Behörden das neue Verbot von heute an durchsetzen. Die Polizei werde im Ankunftsbereich zusätzliche Beamte im Einsatz haben, sagte ein Polizeisprecher. Beim Vorgehen sei Fingerspitzengefühl gefragt. "Wir werden natürlich mit dementsprechender Verhältnismäßigkeit an diese Sache herangehen, aber wir haben das Gesetz als Polizei ganz einfach zu vollziehen", so der Sprecher.

Betroffen von dem Gesetz sind auch ausländische Urlauber. So machen beispielsweise in dem Ort Zell am See im Salzburgerland jeden Sommer Zehntausende arabische Gäste Ferien. Nach den Deutschen stellen laut örtlichem Tourismusverband Reisende aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten die zweit- und drittgrößte Gruppe der Reisenden.

Österreich folgt anderen europäischen Staaten

Vollverschleierungsverbote wie jetzt auch Österreich gibt es auch in anderen Staaten Europas. Frankreich war 2011 das erste europäische Land, das das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit untersagte. Belgien folgte dem Beispiel. Auch in Bulgarien ist das öffentliche Verhüllen verboten. In den Niederlanden sind Burkas in öffentlichen Gebäuden tabu. Das Schweizer Kanton Tession kennt seit 2016 ein Burkaverbot. Der deutsche Bundestag beschloss Ende April ein sehr eingeschränktes Verhüllungsverbot. So muss das Gesicht bei Beamtinnen und Soldatinnen in Ausübung ihres Dienstes sichtbar sein.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte 2017 erneut, dass ein Burkaverbot rechtens ist. Für ein Miteinander sei es unerlässlich, dem Anderen ins Gesicht schauen zu können.

qu/jv (dpa, afp)