Kein Vergleich zwischen GDL und Bahn
6. November 2014Zuvor hatte das Frankfurter Arbeitsgericht eine Schlichtung angeregt. Der Vorstoß ist in solchen Verfahren üblich, aber sehr selten erfolgreich. Da sich beide Streitparteien nicht einigen konnten, wird das Arbeitsgericht wohl noch in der Nacht entscheiden, ob der Streik der Lokführer rechtmäßig ist.
Eigentlich will die Deutsche Bahn den längsten Streik ihrer Geschichte vor Gericht stoppen lassen. Der Konzern beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den von der GDL begonnenen mehrtägigen Ausstand vor dem Arbeitsgericht.
Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber erklärte, man nehme mit der Klage Risiken in Kauf. Richter hätten in der Vergangenheit zumeist gegen die Arbeitgeber entschieden. Man wolle aber angesichts der massiven Auswirkungen des Ausstands nichts unversucht lassen. Der Streik der GDL koste den Konzern 100 Millionen Euro, sagte Bahn-Anwalt Thomas Ubber: "Der Bahn bleibt nichts anderes übrig, als die Streiks hinzunehmen." GDL-Chef Claus Weselsky hingegen bezeichnet die Arbeitsniederlegung als angemessen.
Seit Donnerstagmorgen führt der bis Montag geplante Streik zu massiven Beeinträchtigungen im Berufsverkehr. Nach Angaben des Konzerns rollten die Fern- und Regionalzüge "ausgedünnt, aber weitgehend stabil".
Im Fernverkehr steht nach Angaben der Bahn etwa ein Drittel des regulären Fahrplanangebots zur Verfügung. Im Regional- und S-Bahnverkehr seien die Streikauswirkungen unterschiedlich spürbar. Während in Süddeutschland etwa 40 Prozent der Züge fahren, stehen in Ostdeutschland dagegen nur 15 bis 30 Prozent des üblichen Zugangebots zur Verfügung. Im Osten gibt es nicht so viele verbeamtete Zugführer, denen das Streiken untersagt ist.
Die GDL will mit dem Arbeitskampf fünf Prozent mehr Lohn bei kürzeren Arbeitszeiten durchsetzen. Umstritten ist aber vor allem, dass die GDL dies nicht allein für die 20.000 Lokführer verlangt, sondern auch für rund 17.000 Zugbegleiter und Rangierführer. Die Vertretung dieser Gruppe beansprucht aber die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für sich. Das Unternehmen lehnt konkurrierende Gehaltsabschlüsse ab und setzt auf die Große Koalition, die ein Gesetz zur Tarifeinheit in Vorbereitung hat.
re/ab/gmf (afp, dpa, rtr)