Karlsruhe stoppt Abschiebung eines Afghanen
14. Dezember 2016Das Bundesverfassungsgericht hat eine für diesen Abend vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers zunächst gestoppt. Das Gericht gab dem Antrag des 29-Jährigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt, weil ihm sonst die Möglichkeit weitgehend verwehrt wäre, den von ihm gestellten Asylfolgeantrag weiterzuverfolgen.
Ein anderer Antrag abgelehnt
Die Frage, ob Abschiebungen nach Afghanistan derzeit verfassungsrechtlich zulässig sind, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Ein Antrag eines anderen Afghanen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen seine drohende Abschiebung wurde abgelehnt.
Die Entscheidung beruhe allein auf einer Folgenabwägung, erklärten die Richter in Karlsruhe. Der 29-Jährige könne ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sein Asylverfahren könne er nach einer Abschiebung dagegen kaum noch fortführen.
Innenministerium schweigt
Nach Informationen der Organisation "Pro Asyl" sollte am Mittwochabend ein erster Charterflug mit 50 abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan von Frankfurt am Main nach Kabul starten. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport wollten sich nicht zu einer möglichen Abschiebung äußern und verwiesen auf das Bundesinnenministerium. Dieses hatte bereits zuvor erklärt, dass man solche Maßnahmen nicht kommentieren werde.
Gegen die geplante Sammelabschiebung protestierten am Flughafen mehrere hundert Menschen. Wegen der schwierigen Sicherheitslage seien Rückführungen nach Afghanistan verantwortungslos, so die Demonstranten. Nach einer Kundgebung zogen die Demonstranten durch den Flughafen und
forderten lautstark ein Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge.
wl/se (afp, dpa)