Verfassungsgericht schickt Bodnar nach Hause
15. April 2021Das Verfassungsgericht erklärte, eine Regelung, wonach der polnische Beauftragte für Menschenrechte diese Funktion auch nach dem Ende seiner regulären Amtszeit bis zur Ernennung eines Nachfolgers behalte, sei nicht verfassungskonform. Der Gesetzgeber habe nun drei Monate Zeit, eine andere gesetzliche Lösung zu finden.
Der 44-jährige Verfassungsrechtler hat das Amt seit 2015 inne. Er ist einer der schärfsten Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung. Zuletzt machte sich Adam Bodnar besonders für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans Personen stark. 2020 legte der Bürgerbeauftragte erfolgreich Berufung gegen eine Anti-LGBT-Resolution in Klwów ein und siegte vor Gericht.
Dauerstreit im Parlament
Bodnars fünfjährige Amtszeit war eigentlich bereits im September abgelaufen. Ein neuer Menschenrechtsbeauftragter muss von beiden Kammern des Parlaments bestätigt werden. Die Kammern konnten sich jedoch über Monate hinweg nicht auf einen Kandidaten einigen. Die erste Kammer, der Sejm, wird von der Regierungspartei PiS dominiert, in der zweiten Kammer, dem Senat, hat die Opposition das Sagen. So blieb am Ende Adam Bodnar im Amt.
Die PiS sann auf einen anderen Weg, ihn von dem Posten zu entfernen. Sie beauftragte das Verfassungsgericht damit zu prüfen, ob Bodnars weiterer Verbleib im Amt verfassungskonform sei. Politische Gegner werfen der PiS vor, sie habe das Verfassungsgericht mit ihr nahestehenden Richterinnen und Richtern besetzt.
In einem vierten Anlauf möchte die PiS nun ihren Abgeordneten Bartlomiej Wroblewski zum neuen Menschenrechtsbeauftragten machen. Er gehört zu einer Gruppe von Parlamentariern, die mit einem Antrag beim Verfassungsgericht erfolgreich eine Verschärfung des Abtreibungsrechts erwirkt hatten.
Schon jetzt haben es queere Personen in Polen schwer. Besonders schwierig ist die Situation in den sogenannten LGBT-freien-Zonen. Mit einem Bus und vielen Regenbogenfarben wagt sich eine Handvoll Aktivistinnen und Aktivisten in diese Gebiete, um über Vorurteile aufzuklären.
EuGH-Gutachter moniert Ernennung von Richtern
Derweil erlitt Polen beim Europäischen Gerichtshof erneut eine juristische Schlappe. Nach Einschätzung eines Gutachters am Gerichtshof in Luxemburg verstößt nämlich die Ernennung einiger Richter des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht. Generalanwalt Evgeni Tanchev erklärte, dass es bei der Ernennung eklatante Verstöße gegen das polnische Recht - und somit gegen EU-Recht - gegeben habe. Es sei letztlich jedoch Sache der polnischen Gerichte zu prüfen, wie schwerwiegend die Verstöße seien. Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.
Hintergrund der beiden EuGH-Gutachten sind die Fälle zweier regierungskritischer Richter in Polen. Zum einen geht es um die Amtsrichterin Monika Frackowiak, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, zum anderen um den Krakauer Bezirksrichter Waldemar Zurek, der vor dem polnischen Obersten Gericht seine Versetzung innerhalb des Bezirksgerichts beanstandet. Beide fechten die Besetzung des Obersten Gerichts zum Teil an.
Die PiS baut das Justizwesen des Landes trotz internationaler Kritik seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt.
Tanchev betonte nun unter anderem, dass Bewerbern um Richterstellen eine wirksame gerichtliche Überprüfung offenstehen müsse. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Staat - wie in Polen - so deutlich in die Richterernennung eingreife, dass die künftige Unabhängigkeit der Richter gefährdet sei. Es sei ein eklatanter Verstoß gegen die polnischen Vorschriften, dass Staatspräsident Andrzej Duda Richter am Obersten Gericht ernannt habe, obwohl noch nicht über Rechtsbehelfe entschieden worden war.
kle/sti (dpa, afp, rtre, ape)