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Usbekistan: Bürgerrechtlerin muss ins Gefängnis

3. Mai 2007

Während die halbe Welt den Tag der Arbeit beging, hat ein Gericht in Taschkent am 1. Mai die bekannte Menschenrechtlerin und Journalistin Umida Nijasowa in einem Eilverfahren zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

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Urteil gegen Mitarbeiterin von Human Rights Watch

Die usbekische Bürgerrechtlerin Umida Nijasowa, die mit der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zusammengearbeitet hatte, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Der Prozess hatte nach Berichten von Augenzeugen völlig überraschend am 30. April begonnen. Sogar die Anwältin der Angeklagten, Tatiana Dawydowa, wurde erst eine halbe Stunde vor Beginn der Anhörung ins Gericht gerufen. Die einzige unabhängige Beobachterin, die zur Verhandlung zugelassen war, ist Andrea Berg – Projektleiterin bei Human Rights Watch in Usbekistan. Die Gerichtsverhandlung wurde genau so plötzlich beendet, wie sie auch angefangen hatte. Den Richtern reichten zwei Tage für die Befragung aller Zeugen und alle weiteren Prozeduren.

Kritik an vorgebrachten Vorwürfen

Für Usbekistan ist das Urteil gegen Umida Nijasowa beispiellos. Sie wurde gleich nach mehreren Artikeln des usbekischen Strafgesetzbuches angeklagt: wegen illegalen Grenzübertritts, Schmuggel, der Herstellung und Verbreitung von Material, das eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnungen darstelle. Nijasowas Kollegen und Freunde sind überzeugt, dass es sich um einen politisch motivierten Fall handelt, der in Auftrag gegeben und in dem die Zeugen bestellt worden seien. Alle Anschuldigungen seien unbegründet. Der einzige Grund, warum sich Umida Nijasowa auf der Anklagebank wiedergefunden habe, sei ihre Menschenrechtsarbeit. Diese Meinung vertreten alle Weggefährten der Verurteilten.

Urteil eine Warnung?

Innerhalb von zehn Tagen kann das Urteil noch angefochten werden. Informationen zufolge, die aus Taschkent eingehen, soll der Versuch unternommen werden, eine Beschwerde einzureichen. Surat Ikramow, Vorsitzender der Initiativgruppe unabhängiger Menschenrechtler Usbekistans, sagte der Deutschen Welle: "Erstmals ist ein Gerichtsverfahren innerhalb von zwei Tagen abgeschlossen worden. Möglicherweise sollen damit alle Bürgerrechtler oder Journalisten eingeschüchtert werden, die sich im Lande noch aufhalten. Dies ist vielleicht in gewisser Weise eine Warnung. Deshalb hat das Gericht wahrscheinlich ein solch extremes Urteil gesprochen."

Zeichen der Menschlichkeit gefordert

Ikramow betonte, es seien sehr wenige Zeugen befragt worden. Nach der Anklageschrift hätte ihre Anzahl viel größer sein müssen: "Tatsächlich war niemand zugelassen, der den Prozess beobachten wollte. Zugelassen waren weder Journalisten, noch Bürgerrechtler oder Vertreter der Botschaften, die in Usbekistan akkreditiert sind, auch keine Verwandten oder engen Freunde von Umida Nijasowa. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre gefordert, und das obwohl den Anwälten zufolge keiner der Vorwürfe bestätigt war. Es gibt Aussagen von Zeugen, aber sie beweisen nicht ihre Schuld." Der Menschenrechtler Ikramow berichtete zudem, Nijasowas Anwältin habe das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass die Angeklagte ein zweijähriges Kind habe. Eine Verurteilung würde in erster Linie das Kind treffen. Die Anwältin hatte in diesem Zusammenhang vom Gericht ein Zeichen der Menschlichkeit gefordert.

DW-RADIO/Zentralasien, 1.5.2007, Fokus Ost-Südost