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USA schieben ehemaligen KZ-Wachmann ab

5. März 2020

Ein US-Gericht hat die Ausweisung eines Deutschen angeordnet, weil dieser Wachmann in einem Konzentrationslager des Nazi-Regimes war. Der Mann sei "Teil der SS-Maschinerie der Unterdrückung" im Lager Neuengamme gewesen.

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Mahnmal in der Gedenkstätte Neuengamme
Das Mahnmal für die Opfer auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/M. Scholz

Der im US-Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. habe 1945 "freiwillig als bewaffneter Gefängniswächter in einem Konzentrationslager gedient" und damit das Vorgehen des Nazi-Regimes im Deutschen Reich unterstützt, erklärte die zuständige Richterin in Memphis.

Der Beschuldigte habe gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe der niedersächsischen Stadt Meppen Gefangene bewacht zu haben, teilte das US-Justizministerium mit. In dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer und Franzosen inhaftiert gewesen, hieß es weiter. Sie seien im Winter 1945 unter "grauenhaften" Bedingungen interniert gewesen und hätten "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten müssen.

Bezieher deutscher Rente für "Kriegsdienst"

Der Deutsche habe die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme bewacht. Dabei seien "unter unmenschlichen Bedingungen" rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es. B. habe nie eine Versetzung aus dem Konzentrationslager beantragt und beziehe eine deutsche Rente, unter anderem auch für seinen "Kriegsdienst".

Der heute Anfang 90-Jährige sei "Teil der SS-Maschinerie der Unterdrückung" gewesen, "die KZ-Häftlinge unter furchtbaren Bedingungen gefangen hielt", führte Staatsanwalt Brian Benczkowski aus. Die Gerichtsentscheidung mache deutlich, dass sich die US-Justiz auch für späte Gerechtigkeit für die Opfer von NS-Verfolgung einsetze.

Einwanderungsbehörde: USA kein Rückzugsort für Kriegsverbrecher

Der deutsche Staatsbürger lebt den Angaben zufolge seit Jahrzehnten unbehelligt in den USA. Gemäß US-Recht können frühere NS-Schergen des Landes verwiesen werden. Dieser Fall sei nur ein weiteres Beispiel dafür, dass "die Vereinigten Staaten kein sicheres Rückzugsgebiet sind für Kriegsverbrecher und jene, die gegen Menschenrechte verstoßen haben", erklärte die US-Einwanderungsbehörde (ICE). Es blieb unklar, ob B. noch Berufung einlegen kann oder ob seine Ausweisung unmittelbar bevorsteht.

Neuengamme war von 1938 bis 1945 das zentrale Konzentrationslager in Nordwestdeutschland. Nach Angaben der dortigen KZ-Gedenkstätte waren mehr als 100.000 Menschen aus ganz Europa im Hauptlager und in über 85 Außenlagern inhaftiert. Die Häftlinge wurden als Zwangsarbeiter für die Kriegswirtschaft eingesetzt. Mehr als 42.000 Menschen kamen in den Lagern ums Leben.

qu/ww (dpa, afp)