Urteil: Italien stößt zu viel Feinstaub aus
10. November 2020Die Tages- und Jahresgrenzwerte für Feinstaub-Partikel wurden nach dem Urteil des EuGH in Teilen Italiens zwischen 2008 und 2017 "mit großer Regelmäßigkeit" überschritten. Zudem habe Rom nicht rechtzeitig die "erforderlichen Maßnahmen" ergriffen.
Das Gericht in Luxemburg gab damit einer 2018 eingereichten Klage der Europäischen Kommission recht. Diese hatte wegen Vertragsverletzung geklagt, nachdem die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in mehreren italienischen Regionen jahrelang höher waren als erlaubt. Manche der Pläne sähen vor, dass die Luftreinhaltungsziele erst 20 Jahren nach Inkrafttreten der Grenzwerte erreicht würden. Dies, so das Gericht, stehe dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt entgegen. Für Italien könnte das Urteil teuer werden, denn die Kommission kann nun aufgrund der festgestellten Vertragsverletzung finanzielle Sanktionen beantragen.
Feinstaub aus Industrie und Verkehr
Feinstaub entsteht vor allem in der Industrie und im Straßenverkehr durch Verbrennungsmotoren, aber auch durch Reifenabrieb. Weitere Quellen sind zum Beispiel Kraftwerke, Holzöfen und Feuerwerkskörper. Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind laut Kommission oft unmittelbar auf Luftverschmutzung zurückzuführen.
Gegen Deutschland ist am EuGH ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren wegen schlechter Luft anhängig. Dabei geht es aber nicht um Feinstaub, sondern um Stickstoffdioxid, das vor allem durch Dieselmotoren ausgestoßen wird. Ein Urteilstermin in diesem Verfahren steht noch nicht fest.
kle/qu (afp, dpa)