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Urteil im CO2-Prozess gegen Bankangestellte

13. Juni 2016

Ein Gericht befand sechs ehemalige Angestellte der Deutschen Bank des Steuerbetrugs für schuldig, einer muss ins Gefängnis. Beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten haben sie den Fiskus um Millionen betrogen.

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Deutschland Deutsche Bank Schriftzug Symbolbild Verluste
Bild: Reuters/K. Pfaffenbach

Das Frankfurter Landgericht hat sechs ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschwere Steuerbetrügereien ermöglicht haben. Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuer-Karussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Einem siebten Angeklagten wurde eine Bewährungsstrafe nur angedroht.

Der ranghöchste Bankangestellte, der Abteilungsleiter Heinz H., erhielt am Montag eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Der 55 Jahre alte ehemalige Leiter der Vertriebsregion Mitte muss für drei Jahre ins Gefängnis, wie der Vorsitzende Richter Martin Bach am Montag sagte. Der Manager habe alle Verdachtsmomente gegen betrügerische Händler von CO2-Zertifikaten, mit denen die Bank ins Geschäft gekommen war, beiseite geschoben.

Steuerbetrug in Millionenhöhe

Der Verurteilte sei "Täter, nicht nur Gehilfe" gewesen und für einen Steuerschaden von 145 Millionen Euro verantwortlich, sagte Bach. Der Banker hatte den CO2-Handel in Deutschland für die Bank koordiniert und als einziger der sieben Angeklagten auf Freispruch plädiert.

Die übrigen Angeklagten müssen neben ihren Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren noch Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels - sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden.

Die Händler hatten die Geschäfte nur betrieben, um den Fiskus bei der Umsatzsteuer zu betrügen, so das Gericht. Mit ihrer Hilfe wurden 220 Millionen Euro an Steuern hinterzogen.

Das Gericht blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für drei Angeklagte zwischen zweieinhalb und vier Jahren Haft gefordert hatte. Die Banker saßen seit Mitte Februar auf der Anklagebank. Die Deutsche Bank hatte sich 2015 von den Mitarbeitern getrennt, einer ist bereits in Rente.

Betrugskarussell

Das Umsatzsteuer-Karussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein. Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

Mit dem sogenannten Emissionshandel sollen Unternehmen dazu gebracht werden, weniger CO2 aus ihren Fabriken in die Luft zu blasen. Dazu werden Zertifikate ausgegeben, die man für bestimmte Mengen an CO2-Ausstoß braucht - ist ein Unternehmen in der Lage, umweltfreundlicher zu produzieren, kann es die Zertifikate verkaufen. Abnehmer sind Firmen, die mehr CO2 ausstoßen.

Die Untersuchungen zu dem Steuerbetrug liefen schon seit Jahren. Die Deutsche Bank selbst war bei dem Prozess nicht beschuldigt. Sie hatte wiederholt erklärt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Laut Mitteilung der Deutschen Bank hat das Institut solche Geschäfte unmittelbar nach Bekanntwerden eingestellt und das Geld an den Fiskus zurückgezahlt.

bea/iw (dpa, reuters)