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V-Leute in NPD-Führung abgeschaltet

15. Mai 2015

Acht Wochen hatte der Bundesrat Zeit, dem Bundesverfassungsgericht Beweise dafür vorzulegen, dass die Länder ihre V-Leute aus den Führungszirkeln der NPD abgezogen haben. Jetzt sind die in Karlsruhe eingetroffen.

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Demo für Verbot der NPD 15.02.2014 Cottbus (Foto: "picture-alliance/dpa/A. Franke")
Bild: picture-alliance/dpa/A. Franke

Die Bundesländer haben die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Informationen zu V-Leuten in Führungsgremien der NPD nachgereicht. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Der zweite Senat hatte diese Angaben wegen des von den Ländern beantragten Verbots der rechtsextremen Partei verlangt.

Wie die Länderkammer in Berlin mitteilte, gaben die Prozessbevollmächtigten den Schriftsatz zum Fristende an diesem Freitag ab. Er enthält demnach Angaben darüber, wie viele verdeckte Informanten (V-Leute) in der Führunsgebene der rechtsextremen Partei und ihrer Teilorganisationen abgeschaltet wurden. Belegt werde die Abschaltung jeweils durch entsprechende Vermerke und Erklärungen.

Nach einem "Spiegel"-Bericht hatte der Verfassungsschutz insgesamt elf Informanten im Bundes- und in Landesvorständen der NPD installiert. Im Vorfeld des Verbotsantrags hätten die Sicherheitsbehörden alle V-Leute abgezogen, den Letzten im April 2012, heißt es unter Berufung auf ein Schreiben der Prozessbevollmächtigten an das Gericht.

"Rechtliche Voraussetzungen geschaffen"

Der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, bestätigte, dass die Länder für das NPD-Verbotsverfahren alle V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führung der rechtsextremen Partei abgeschaltet haben. "Die Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, damit wir nicht sozusagen im technischen Verfahren schon bei Gericht scheitern", sagte der CDU-Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern im Südwestrundfunk (SWR). Das Abschalten der Informanten gelte aber nicht für die rechtsextreme Szene insgesamt. "Insofern bleiben die V-Leute weiter ein Instrumentarium", sagte Caffier.

Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai neue Beweise unter anderem dafür vorzulegen, dass die verdeckten Informanten des Inlandsgeheimdienstes in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann. Die sogenannte V-Mann-Problematik gilt als sehr heikel. Einen ersten NPD-Verbotsantrag hatte das Gericht 2003 abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Ohne Bund und Bundestag

Die jetzt eingereichten Unterlagen sind teilweise geschwärzt. Das Grundgesetz verpflichtet die Sicherheitsbehörden, die Identität von ehemaligen V-Personen zu schützen, teilte der Bundesrat dazu mit. Derzeit prüft der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem sogenannten Vorverfahren, ob der Verbotsantrag des Bundesrats zulässig und hinreichend begründet ist. Eine vertiefte inhaltliche Prüfung findet hier nicht statt.

Der zweite Senat des Gerichts will nach seinen bisherigen Planungen im Herbst entscheiden, wie es weitergeht. Sofern die Richter genügend Grundlagen für eine mündliche Verhandlung sehen, soll diese noch in diesem Jahr erfolgen.

Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Bundesrat ist anders als 2003 alleiniger Antragsteller in dem Verfahren. Bundestag und Bundesregierung hatten diesmal entscheiden, sich dem Verbotsantrag nicht anzuschließen.

gmf/qu (dpa, epd)