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Unterhaltungsbranche unter Druck

23. Dezember 2003

Bei ihrem Kampf gegen Internet-Piraten hat die Unterhaltungsindustrie eine weitere juristische Schlappe erlitten. Ein norwegischer Computerfreak wurde freigesprochen. Das dritte spektakuläre Urteil in Folge.

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Zähneklappern in Hollywood: Internet-Piraten bekommen Rückendeckung

Das vermeintliche Vergehen des auch als "DVD Jon" bekannten Johansen liegt schon fünf Jahre zurück. Damals hatte der Jugendliche eine Software zum Entschlüsseln und Kopieren von DVD-Filmen im Netz verbreitet. Sein Programm "DeCSS" erlaubt es, den Kopierschutz auf den Video-CDs zu umgehen. Inzwischen gibt es zahlreiche ähnliche Programme im Internet. Johansen entwickelte die Software nach eigenen Angaben, um Filme auf seinem Linux-Computer anschauen zu können. Dafür gab es damals noch kein Programm.

US-Filmindustrie klagte

Die Berufungsverhandlung endete am Montag (22.12.2003) mit einem Freispruch - wie schon in erster Instanz. Beobachter rechnen jetzt damit, dass das Verfahren gegen "DVD Jon" auch noch das Oberste Gericht beschäftigen wird. Der heute 20-jährige Johansen war auf Betreiben der US-Filmindustrie angeklagt worden. Er nahm die Sache übrigens locker: Bei der Urteilsverkündung war er nicht dabei, sondern machte in Frankreich Ferien.

Lücke im Gesetz

Schon in der Vorwoche hatte die internationale Musikindustrie zwei Niederlagen in Folge in ihrem Kampf gegen Internet-Piraten erlitten. In den USA entschied ein Berufungsgericht, dass Internetanbieter nicht gezwungen werden können, Namen von Nutzern weiterzugeben, die illegal online Musik tauschen. Das US-Urheberschutzgesetz aus dem Jahr 1998 umfasse nicht den Datenaustausch via Internet, urteilten die Richter in Washington.

Auch "KaZaa" legal?

KaZaA Screenshot
KaZaA

Für internationale Schlagzeilen sorgte zeitgleich das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Den Haag. Die umstrittene Internet-Tauschbörse "KaZaa" ist danach legal – zumindest in den Niederlanden. Die Tauschbörse sei nicht für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich, die die Kunden mit Hilfe des Tauschprogramms begingen, entschieden die obersten niederländischen Richter. "KaZaa"-Fans starten auf ihren Rechnern ein spezielles Programm, mit dem sie Musikstücke austauschen. Dabei gibt es keinen zentralen Rechner, vielmehr verbleiben die Musikstücke auf den Rechnern der "KaZaa"-Teilnehmer.

Die Richter lehnten es ab, eine Klage der mit der deutschen Gema vergleichbaren niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma neu zu verhandeln. Die "KaZaa"-Internet-Plattform biete lediglich Software für den digitalen Austausch von Dateien, hieß es in der Begründung. Das Urteil hat nach Einschätzung des "KaZaa"-Anwalts Christian Alberdingk-Thijn auch internationale Bedeutung. Sie könne als Präzedenzfall für Verfahren in anderen Ländern dienen.

Das will die Unterhaltungsbranche jedoch mit allen Mitteln verhindern; schließlich macht sie die Tauschringe für die aktuelle Krise der Musikindustrie verantwortlich. (hh)