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Ungarisches Statusgesetz für die Slowakei nach wie vor inakzeptabel

6. März 2003
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Bratislava, 5.3.2003, RADIO SLOWAKEI, deutsch

"Die ungarische Regierung und das Parlament müssen das Landsleutegesetz so formulieren, dass es in Einklang mit den bilateralen Verhandlungen und den Vereinbarungen mit der Slowakei gebracht werde, so dass es den Empfehlungen der Venedig-Komission entspreche." Diesen Aufruf an Ungarn enthält der Resolutionsentwurf der Parlamentsversammlung des Europarats. Er wurde gestern in Paris vom Ausschuss für Rechtsfragen und Menschenrechte verabschiedet.

Das Gesetz über die Auslandsungarn, ein Erbe der früheren ungarischen Regierung Viktor Orban, das die ungarischen Minderheiten in Ungarns Nachbarländern betrifft, gilt nämlich nicht nur in Ungarn, sondern auch außerhalb des Mutterlandes. Damit ist die slowakische Seite nicht einverstanden, denn in der Slowakei leben etwa 500 000 Bürger ungarischer Nationalität. Die Ungarn, unter dem neuen Premier Peter Medgyessy, haben eine Novelle des Gesetzes vorgeschlagen, doch der slowakische Premierminister Mikulas Dzurinda kann auch diese nicht akzeptieren.

Laut der slowakischen Regierung führt dieses Gesetz zur Diskriminierung auf ethnischem Prinzip. Es erkennt bestimmte Pflichten und Rechte Bürgern anderer Staaten zu, was laut slowakischer Seite unzulässig sei.

Zur Einigung Ungarns und der Slowakei über das ungarische Landsleutegesetz ist es auch nach den Verhandlungen der Diplomatiechefs beider Länder vorige Woche in Bratislava nicht gekommen. Beide Minister unterstützen den Vorschlag, die weiteren Verhandlungen im Rahmen der dafür gegründeten gemischten zwischenstaatlichen Kommission zu führen.

Der Zankapfel ist die für die Slowakei die nicht akzeptierbare exterritoriale Wirkung des Gesetzes, die die Diskriminierung der Mehrheitsbevölkerung in der Slowakei mit sich bringen würde. Die Slowakei ist der Meinung, dass das Gesetz den internationalen Konventionen widerspreche, was auch der gestrige Aufruf der Parlamentsversammlung des Europarats in Paris beteuerte. (fp)