Menschenrechtsrat gegen Todesstrafe
26. Juni 2014Weltweit steigt die Zahl der Hinrichtungen. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen möchte dem Einhalt gebieten: Mit 29 zu 47 Stimmen stimmte der Rat in Genf für eine Resolution, die eine Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern der Welt fordert. Neben den USA, Kuba und Russland enthielten sich fünf weitere Mitgliedsstaaten. Gegen die Erklärung stimmten insgesamt zehn Länder, darunter China, Indien, Kuwait, Pakistan und Saudi-Arabien. Deutschland und andere europäische Länder stimmten für die Resolution.
Die Erklärung hat keine völkerrechtlich bindende Wirkung, Diplomaten betonten jedoch die symbolische Kraft. Nun wird ein Komitee eingesetzt, dass die Abschaffung der Todesstrafe auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen halten soll. Zudem verlangte der Menschenrechtsrat, keine Personen hinzurichten, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren. Navi Pillay, UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, zeigte sich besorgt über die anhaltende Hinrichtungswelle im Iran. Allein in diesem Jahr sollen bereits 250 Menschen exekutiert worden sein, einige davon waren zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche.
Trend zur Abschaffung der Todesstrafe
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die UN für eine Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Das sogenannte Zweite Fakultativprotokoll des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zielt auf eine Abschaffung der Todesstrafe, bislang traten mehr als 80 Staaten dem Protokoll bei.
Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International gibt es weltweit einen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe: Seit den 1990er Jahren sei sie in mehr als 50 Staaten abgeschafft worden. Gleichzeitig steigt aber auch die Zahl der Hinrichtungen. Rund 80 Prozent aller bekannten Hinrichtungen fanden 2013 in drei Ländern statt: im Iran, im Irak und in Saudi-Arabien. Die Menschenrechtsorganisation geht davon aus, dass jährlich Tausende Menschen in China hingerichtet werden - mehr als im Rest der Welt zusammen. Genaue Zahlen gibt es nicht, da China Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.
Unwissenheit treibt japanische Häftlinge in den Wahnsinn
Erstmals in diesem Jahr ist in Japan wieder ein Todesurteil vollstreckt worden. Nach Angaben des Justizministeriums wurde ein 68-Jähriger hingerichtet, der für den Mord an seiner 58 Jahre alten Schwägerin und ihren beiden Enkelinnen zum Tod durch den Strang verurteilt worden war. Japan gehört zu den wenigen Industrieländern, die noch an der Todesstrafe festhalten.
Seit der rechtskonservative Shinzo Abe vor eineinhalb Jahren Regierungschef wurde, endeten insgesamt neun Menschen am Galgen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren nicht nur die Hinrichtungen allgemein, sondern auch, dass in Japan die Todeskandidaten den Zeitpunkt der Hinrichtung erst wenige Minuten vorher erfahren. Bis dahin leben sie oft jahrelang in Einzelhaft. Diese Ungewissheit treibt nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen viele Todeskandidaten in den Wahnsinn.
US-Todeskandidaten klagen gegen Hinrichtung
In den USA, die auch an der Todesstrafe festhalten, haben nun 21 Todeskandidaten aus dem US-Bundesstaat Oklahoma Klage gegen die dortige Strafvollzugsbehörde eingereicht. Sie befürchten, dass ihnen ein ähnlich qualvoller Tod bevorsteht wie einem Häftling, dem vor zwei Monaten eine Giftspritze falsch gesetzt worden war.
Der Mann hatte sich seinerzeit 43 Minuten im Todeskampf vor Schmerzen gewunden, bis er schließlich einen tödlichen Herzinfarkt erlitt. Der Vorfall hatte die Debatte über die Todesstrafe in den USA neu entfacht. Oklahoma hat daraufhin alle Hinrichtungen für sechs Monate ausgesetzt. Am 13. November soll aber wieder eine Hinrichtung stattfinden.
ab/det/gmf (afp, dpa, rtr)